Wo Grenze wenn mit 18 verdient wird Unterhalt?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage und hoffe, das ich hier richtig bin.

Die Tochter meines Mannes aus erster Ehe ist 18 1/2 und verdient nun ihr eigenes Geld.
Bekommt sie trotzdem noch Unterhalt von ihm?

Unsere beiden und ich wurden bei der damaligen Berechnung nicht berücksichtigt.....er verdient etwas mehr, aber wir wollten keinen Stress.

Natürlich hat die Mutter schon mit Anwalt gedroht....
Nun hat die Tochter sich gemeldet und mein Mann sagte ihr, bitte den Ausbildungsvertrag zusenden und Gehaltsstreifen, damit wir es neu ausrechnen lassen können.

Sie verdient etwas mehr als 500 Euro und einen Sohn gibt es da auch noch aus früherer Beziehung...
also insgesamt 4 Kinder und ich....

Sollen wir lieber wieder die 300,- Unterhalt zahlen, sie wohnt noch bei der Mutter die Vollzeit arbeitet....
Oder sollen wir es auf einen Streit ankommen lassen?

Weiss jemand Rat oder kennt dich da aus???

Wäre lieb, wenn ich ein paar Antworten bekäme#danke

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Guten Morgen,

also ihr macht das schon richtig, seine Tochter soll euch den Ausbildungsvertrag kopieren und dann ab zum Anwalt um den Unterhalt berechnen zu lassen, mein Vater muss meinem Bruder in der Ausbildund noch ca. EUR 150 zahlen er verdient auch an die EUR 500, daedein Mann aber noch weiteren Kindern unterhaltspflichtig ist , fällt es vielleicht geringer aus. Ich würde nichtg einfach in gewohnter Höhe weiterzahlen .

LG

Nina

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Hallo,

mein Sohn hat in seiner Ausbildung so zwischen 500 und 600 Euro bekommen. Sein Vater musste nichts mehr zahlen.

Ich als Mutter bin dann eingesprungen, denn das Geld hätte hinten und vorne nicht gereicht.

Cinderella

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Hi

Hast du für deinen Sohn vorher 500-600 Euro Unterhalt bekommen?

Lg

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Ein Bekannter von uns musste für seine älteste den unterhalt auch während der kompletten Ausbildung weiter zahlen.

Es kommt da aber denke ich auch drauf an, wieviel sie denn verdient. Unter Umständen müsste dein mann sogar für sie zahlen bis sie 27 ist, wenn sie sich z.B. entschließen sollte dann noch zu studieren.

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Richtig, das ist eine Frage der Höhe der Ausbildungsvergütung. In einer Antwort wird ja geschrieben, zwischen 500 und 600 Euro hätte der Vater nicht mehr zahlen dürfen.

Eingeschränkt richtig ist die Sache mit dem Studium. Denn da ist dann die Frage, ob das Studium fachlich mit der Ausbildung zusammenhängt oder nicht. Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem Abschluss der ersten Ausbildung. Ist das Studium quasie en top zur Ausbildung, besteht weiter ein Anspruch. Allerdings geht im Studium m. W. Bafög vor Unterhalt.

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Hi
Sie hat einen Hauptschulabschluss und wird nicht studieren
Eine Ausbildung wird "finanziert"

Lg

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Hallo,

erkundige dich mal...soweit ich weiß läuft das so Besser nachfragen ob es bei Einkommensdifferenzen anders als 50:50 läuft:

der Azubi hat einen Selbstbehalt von 90 Euro für Aufwendungen wie Bücher und Fahrtkosten. Bei Nachweis kann der Betrag auch höher ausfallen.

Das restliche Ausbildungsgehalt wird dann durch 2 (Elternteile geteilt) und das Ergebnis vom Unterhalt abgezogen.

Beispiel:

Ausbildungsvergütung 600 Euro

abzüglich 90 Euro Selbstbehalt

= 510 Euro : 2 = 255 Euro

300 Euro Unterhalt wurden bisher gezahlt und von diesen zieht man dann 255 Euro ab
Die Ausbildungsvergütung ist ja nicht zum Verballern, sondern dient dazu einen Teil seines Unterhaltes selber zu decken.

Der Rest ist anteilig von den Eltern zu entrichten.

Die Mutter hat bei einem volljährigen Azubi gar keine Ansprüche auf Kindsunterhalt. Der Azubi muss seine Ansprüche selber geltend machen.

LG
tina

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Moin,

wie gesagt, die Mutter selber ist auch unterhaltspflichtig. Der Bedarf der Tochter bemisst sich am Einkommen von Vater UND Mutter (=Stufe der DDT) abzüglich ihres eigenen anrechenbaren Einkommens. Die Tochter muss beide Eltern auffordern, Auskunft zu erteilen und die Einkünfte dem anderen Elternteil gegenüber offen legen.

Zu bedenken ist, dass ein Kind, das nicht mehr in der allg. Schulausbildung steckt, NICHT mehr privilegiert ist. Alle minderjährigen bzw. privilegierten Kinder (ich vermute alle drei??) gehen in der Unterhaltsrangfolge der großen Tochter vor. Du kommst danach, wenn Du wegen eines betreuungsbedürftigen Kindes nicht arbeiten kannst. Erst dann die nicht privilegierte Tochter.

Ich denke mal, dass Dein Mann vermutlich gar nicht mehr oder wenig zahlen muss. Kann man genau nur sagen, wenn die anderen Parameter (Gehalt, Alter der anderen Kinder) bekannt wären.

LG