Kann eine Mutter bei geteiltem Sorgerecht einfach umziehen? (große Entfernung)

Hallo,

ich habe grade Erfahren dass die Ex eines Freundes mit dem Kind umziehen möchte, in eine Stadt die 700 km weit weg ist.

So, nun grübeln wir natürlich alle, ob das überhaupt so einfach geht.

Er hat es grade erst erfahren, daher sind wir auch noch ganz am Anfang der Suche nach Lösungsansätzen.

Das Sorgerecht ist geteilt, er zahlt großzügig und auch immer pünktlich den Unterhalt, hat ein gutes Verhältnis zur Tochter und sie ist auch regelmäßig bei ihm und er möchte natürlich nicht dass sie so weit weg ist.

Welche Möglichkeiten hat er nun?

Kann er das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen? Bringt das was?

Die kleine ist 7.

Dazu kommt, dass die Frau noch ein 2. Kind von einem anderem Vater hat, der auch im selben Ort lebt wie unser Freund.

Es kann doch nicht sein, dass sie so mir nicht dir nichts die Kinder nehmen und umziehen kann, oder?

Ich koche grade innerlich, weil sie natürlich wegen SICH umziehen will, weil IHR neuer dort lebt.

Über Lösungsansätze, Tipps, Ratschläge und evtl. auch Erfahrungen wären wir sehr dankbar.

LG

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug-ohne-zustimmung_023130.html

Anwalt einschalten:

Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.

Was kann ich tun?

Sollte keine Stellungnahme des Vaters erfolgen oder hat der die Zustimmung verweigert, muss eine entsprechende Zustimmung über das Familiengericht nach § 1628 BGB eingeholt werden.

Dies kann aber möglicherweise für einen Elternteil ersthafte Nachteile nach sich ziehen. Wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile keine Einigung finden (z.B. der Umzug), dann kann die besondere Entscheidung einem Elternteil übertragen werden.

Das heißt konkret: Begehrt die Kindesmutter nach Weigerung des Kindesvaters eine solche Übertragung auf sie (die umzugswillige Mutter) und das Gericht gibt dieser statt, dann hat der Kindesvater bezüglich des Umzuges kein Mitspracherecht mehr. In anderen Angelegenheiten bleibt es allerdings bei einem gemeinsamen Sorgerecht.

Sollte die Wohnung bereits gekündigt sein, oder andere Verträge sind schon geschlossen, dann ist für den Umzugswilligen Eile geboten. Dann muss eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren herbeigeführt werden.

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Danke.

Oh Man, egal wie, das kann ja nur schief gehen. Denn egal wie es endet, es wird gestritten und gezankt :-(

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Hoffe fuer das Kind dass die Eltern eine Loesung finden koennen, die allen gerecht wird.

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Hallo,
Theoretisch darf sie es nicht. Letztendlich wird sie es wahrscheinlich doch tun, es sei denn der Vater kann eine ganze Menge Dinge nachweisen und ist bereit, dass Kind in Zukunft bei sich wohnen zu lassen. Dazu muss natürlich die Wohnung eine angemessene Größe und kindgerechte Einrichtung haben, er muss die Betreuung sicherstellen, er muss vor Gericht nachweisen, dass ein Schulwechsel/Freundeskreiswechsel/Umfeldwechsel dem Kind nur Schaden würde und dass bei ihm eben alles dem Kind erhalten bleiben würde. Wenn all dies gegeben ist, kann entweder die Mutter alleine gehen oder sie überlegt es sich doch nochmal und bleibt mit dem Kind hier.

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Das befürchte ich auch, aber da ist ja noch der andere Vater, wenn beide Väter nicht zustimmen dürfte sie es doch erheblich schwerer haben, oder?

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Und was hat der eine Vater mit dem anderen zu tun? Das sind doch 2 verschiedene Fälle. Vor Gericht würde das auch immer getrennt verhandelt werden.
Kann durchaus passieren, dass der eine Vater einen Richter hat, der ebenfalls seine Kinder so verloren hat und der ihm ein positives Urteil gibt und der andere Vater erwischt eine Richterin, die nur Aerger mit ihrem Ex hatte und sie gibt der Frau das alleinige ABR.

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Zwischen dürfen und können liegen Welten.
In eurem Fall DÜRFTE sie nicht. ABER sie KÖNNTE.
Je cleverer sie das anstellt umso schwieriger für den Vater den Umzug zu verhindern.
Denn wäre sie ohne Vorwarnung ( die euch nun Zeit zur Handlung gibt ;-)) in einer Nacht und Nebel Aktion vorerst unbekannt verzogen, ist es schwieriger das Ganze rückgängig zu machen. Denn ehe sie gefunden ist, die Mühlen der Justiz zu mahlen beginnen kann das Argument "das Kind hat inzwischen seinen Lebensmittelpunkt hier und ist sozial integriert in Schule/Kita im Sportverein usw" durchaus greifen.
Bis dahin kann die Mutter einen ggf besser bezahlten Job den sie am alten Wohnort ie hatte, gefunden. (was als zusätzliches Argument gelten kann).

Es wird mit Sicherheit eine haarige Geschichte, denn egal was ihr tut- es wird sich auf den Umgang mit Mutter und Kind auswirken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch die KM danken wird. Genauso kann ich mir nicht vorstellen, dass über solch eine Entfernung der Umgang problemlos aufrecht erhalten werden kann.

Egal wie es wird Verlierer geben und das Kind ist mit dabei.
Vielleicht ist der Denkansatz " bei welchem Weg ist der Verlust und die Belastung für das Kind am geringsten" hilfreich.

Alles Gute für euch
Karna

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>>Es wird mit Sicherheit eine haarige Geschichte, denn egal was ihr tut- es wird sich auf den Umgang mit Mutter und Kind auswirken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch die KM danken wird. Genauso kann ich mir nicht vorstellen, dass über solch eine Entfernung der Umgang problemlos aufrecht erhalten werden kann.<<

Genau das befürchte ich auch, sie will umziehen und egal was jetzt passiert, das Verhältnis wird schlimmer, denn wenn unser Freund es schafft den Umzug zu verhindern wird sie auf die Barrikaden gehen und wird versuchen ihm das Leben zur Hölle zu machen und wenn sie den Umzug durch bekommt wird sie nicht versuchen den Kontakt zwischen der Tochter und Ihm leicht zu gestalten.

Ach Mensch, sowas blödes.

Seien wir mal ehrlich, auch wenn sie Ihm keine Steine in den Weg legen würde was den Umgang angeht wenn sie denn Umziehen würde....
Spontan geht dann nix mehr, dass man mal einfach zu Papa möchte oder das Papa einfach mal vorbei kommt und mit der Tochter auf den Spielplatz geht oder so.

Ich finde es so schade....

LG

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Ja. Wenn der Umzug beispielsweise aufgrund einer neuen Arbeitsstelle erfolgt.

Dies ist einzellfallabhängig.

Der Freund sollte sich beim AG, JA oder RA beraten lassen.

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Nein, sie zieht um weil dort ihr neuer Freund wohnt.

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Hallo!
Nur interessehalber:
JA = Jugendamt
RA = Rechtsanwalt
AG = ???? Arbeitgeber, wäre ja sinnlos???

LG Petra

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