Hallo liebes Forum,
Meine Tochter ist jetzt 6 Monate alt, der kV und ich sind getrennt !! Ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte sehr gerne wissen was für rechte ich habe ??
Er war vor 8 Monaten Kokainabhängig hat aber eine langzeit Therapie gemacht! Ich habe wirklich kein Problem das er unsere Tochter besuchen/sehen möchte aber bitte unter meine Aufsicht! Aber jetzt fängt er an das er unsere Tochter alleine haben möchte für ein ganzes Wochenende !!! Aber ich traue ihn einfach nicht! Ich habe wirklich Angst ihn meine Tochter zu geben, Panik habe ich auch schon das ich sogar nicht schlafen kann !! Darf ich denn bestimmen wie oder wo er sie sehen darf ??? Oder hat er ein recht drauf unsere Tochter alleine zu sehen ?
Alleiniges Sorgerecht, was habe ich für rechte ?
Ich denke er sollte erst eine Bindung aufbauen, am besten gehst du zum JA berichtest wieso du nicht ein ganzes We willst vielleicht kann sie vermitteln. Wenn das nichts hilft per Anwalt so bekam es meine Freundin hin, Ihr Ex darf nun alle 14 Tage für 4 Stunden zu Ihr kommen und seine Tochter besuchen. Sie ist 1,5 Jahre alt.
Ich weiss nicht wie vertrauensvoll er ist, ist er lange Zeit schon clean?
Also das letzte mal hatte er im August 2012 es genommen !
Hallo
Wende dich ans Jugendamt.
Soweit ich weiß muß das Kind mit 6 Monaten nicht woanders schlafen
bitte unter meine Aufsicht!
Es kann jemand dabei sein was aber nicht du sein mußt denn de Vater hat auch Rechte und Umgang hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun
Doch, aber nur wenn eine Bindung besteht, der Vater mit dem Kind zusammengelebt hat vorher und gewöhnt ist, so aber unter keinen Umständen.
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, hast du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet du entscheidest wo sich deine Tochter aufhält!
Ich würde erstmal langsam die Kontakte starten. Und schauen wie sich diese entwickeln.
Erstmal muss die kleine ja Vertauen zu ihn aufbauen und dann finde ich, dass man so ein kleines Kind nicht einfach mal übers WE wegschickt. Dafür braucht sie dich einfach noch viel zu sehr!
Bedenke, dass dann langsam die Zeit beginnt in der sich die Bindungsfähigkeit deines Kindes entwickelt!
Das ABR bestimmt den WOHNORT des Kindes und nicht den AUfenthaltsort. Der Umgang ist davon sowieso generell ausgeschlossen. Das Umgangsrecht steht noch über dem ABR.
Der Rest ist natürlich richtig. Nur hat die TE nach wie vor kein Recht dazu, beim Umgang dabei zu sein. Sie kann (und wird) aber sicher erreichen, dass zumindest am Anfang der Umgang begleitet durchgeführt wird, d.h. eine neutrale Person wird den Vater unterstützen eine Bindung zum Kind aufzubauen. Tageweise geht das natürlich noch nicht, sehr wohl aber mehrmals die Woche und dann immer ein paar Stunden, langsam steigernd.
Hallo Kati, ich glaube ich hatte mich "verhauen". Du hast natürlich Recht mit dem was du schreibst! Ja, umgangsrecht steht definfitiv drüber, auch leider oft über das Wohl des Kindes.!
Kann mich nur den anderen anschließen, geh zum Jugendamt und erkläre die Lage. So ein Umgang muss ehh geregelt werden und übernachten muss ein 6 Monate altes Kind sicher nirgendwo, wenn bisher kein Kontakt war.
Mein Bruder hat aus erster Ehe drei Töchter, hat das Sorgerecht verloren und die Mutter verweigert jeglichen Kontakt. Das Jugendamt versucht beide Seiten zu sehen, aber am allerwichtigsten ist immer das Wohl des Kindes. Mein Bruder hat keinen Kontakt und kommt nicht ran, Jugendamt versucht zu vermitteln, auch Treffen mit Mitarbeitern werden versucht, aber auch da muss die Mutter zustimmen.Meine Eltern, also die Großeltern, bekommen auch keinen Umgang. Haben ja andere Großeltern, die sich kümmern.
Also demnach, hast Du wohl alle Rechte der Welt, Du bist die Mutter, solange bei Dir alles stimmt und es Deiner Tochter gut geht.
Du hast alle Rechte, außer das Recht, den Umgang einzuschränken. Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes.
Umgang wird er früher oder später eh bekommen, wenn er den will. Laß dich beraten, wie das am besten für eure Tochter passieren kann.
Ist er denn noch Drogenabhängig oder hat er es geschafft?
Also er hat nach der Einrichtung nicht mehr genommen ! Aber ich habe einfach sehr dolle Angst !
Du wirst letztendlich nicht mehr durchbekommen als anfangs einen betreuten Umgang. Wenn er die Therapie geschafft hat und das auch durch ein Gutachten bestätigt bekommt, hast du keine Chance. (Denke mal an all die Ex-Drogenabhängigen und Ex-Alkoholiker - sollen die alle nur deswegen keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben dürfen, auch wenn sie seit Jahren trocken/Clean sind?) Wenn er sich wirklich kümmern möchte und am Leben seines Kindes teilhaben will, ist es auch denkbar, dass er nach einer Weile das GSR durchbekommt.
Menschen sind keine Götter. Sie dürfen durchaus auch Fehler machen. Das Deutsche Gesetz ist nicht nachtragend. Hat jemand sein Leben wieder im Griff, darf er auch wieder zum Kind. Das gilt für Mütter und für Väter.
Ihr seid beide Eltern. Versucht euch einfach auf einer vernünftigen Ebene zu einigen. Wenn er deinem Vorschlag zustimmt, ist das ok. Wo kein Kläger, da kein Richter... Versuche es ihm einfach schmackhaft zu machen. Bedenke aber, dass er vielleicht auch Verwandte hat (insbesondere Eltern), die ihr eigenes Enkelkind auch kennenlernen möchten und mit der Zeit auch mal alleine sehen wollen ohne Mama.
Mach Dir keinen Kopf, Du musst Dein Kind nicht abgeben! Er hat zwar ein "Recht" auf Umgang, aber ganz so einfach wie es sich das Jugendamt vorstellt, geht das nicht.
Du hast das komplette Recht euren Wohnort zu wählen usw. Du musst ihm Dein Kind weder unter Deiner Aufsicht, noch alleine geben! Klar, es gibt da das Umgangsrecht aber Du hast ja berechtigte Gründe und da kann und wird sich das Jugendamt nicht einfach dagegen stellen können. Keiner kann Dir Dein Kind nehmen!
Wenn ich mich nicht vollständig verrechnet habe, müsstest du doch, als Ihr das Kind gezeugt habt, gewusst haben, dass er drogenabhängig ist/war oder?
Nein gerade in der SS habe ich es erfahren da war ich im 7ten Monat !
Ich hatte es nämlich erfahren gehabt wo er mich bestohlen hatte !
Ach so, und bis dahin warer ein Engel?