Hallo Du,
das sind ja Geschichten. Aber sag mal, wie kommst du denn darauf, dass du dein Kind regelmäßig an die Großeltern abgeben musst? Ihr scheint ja auch nicht mehr sonderlich viel Kontakt zu haben. Den würde ich - schon wegen der ganzen Dinge, die vorgefallen sind - zukünftig weiter einstellen. Einen Anspruch im Sinne eines Umgangsrechtes, das sie als Großeltern durchsetzen können, sehe ich in diesem Fall nicht. Dein Freund und du, ihr seid die Eltern, habt das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zu beidem gehört auch, dass ihr euer Kind von Personen, die für es nicht gut sind, fernhalten dürft.
LG
Yvonne
Ach so ... vergessen:
Das gesetzlich verankerte Umgangsrecht der Großeltern ist ein anderes als das der Eltern. Es muss positiv festgestellt werden, dass der Umgang der Großeltern dem Kindeswohl entspricht. Wenn aber von Anfang an überhaupt kein Kontakt besteht, dann kann das ja gar nicht bewertet werden. Ich glaube, es geht in diesen Fällen meist darum, dass sich ein Paar trennt und dann plötzlich der Kontakt zu einem Teil der Großeltern unterbunden wird, obwohl vorher Kontakt bestand. In eurem Fall ist das ja nicht so, da gibt es also keine schon bestehende Bindung, die aufrechterhalten werden müsste und die zudem für die Entwicklung des Kindes förderlich wäre. Ich denke, ihr habt da gute Chancen, zumal ihr die bisherigen Begebenheiten ja zumindest zum Teil nachweisen könnt...
Hallo Leni,
auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen - kostet wirklich nicht die Welt und spätestens mit der Geburt wirst Du froh sein, das Du diese dann auch in Anspruch nehmen kannst! (3 Monate nach Vertragsbeginn)
Ob das Jugendamt aus reiner Prophylaxe schon eine Fallakte eröffnet wage ich zu bezweifeln, deshalb würde ich mir den Gang evtl. sparen und vorher einfach anrufen und fragen, ob es Sinn macht einen Termin zu machen, aufgrund der Situation (kurze Schilderung) und den Ängsten die Du hast.
Alles Gute für Euch
netty
In den meisten Fällen klammern die Rechschutzversicherungen familienrechtliche Streitigkeiten aus dem Leistungskatalog aus.
Grüße, Küstenkönigin
Ach guck, dass wusste ich nicht, also muss auch noch gezielt nach einer suchen die es im Leistungsspektrum hat.
Danke für die Info.
netty
Hi
Ich kenne ein Gerichtsverfahren,da haben die Großeltern für 5std im Monat das Kind dann bekommen.
Aber als sie dann versuchten auch das Kind gegen die Mutter aufzuwigeln wurde Ihnen das recht wieder genommen.
Versuch dich nicht verrückt zu machen, das Jugendamt hilft dir
Genieße deine ssw und las dich am A...... lecken.
Lg
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Du brauchst dir keine Sorgen machen, es gibt zwar den Großelternparagrafen, aber der greift bei dir aus verschiedenen Gründen nicht. Also entspann dich, keiner wird dir dein Kind weg nehmen!
Also im Normalfall gilt, die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entscheiden über den Kontakt oder eben nicht existenten Kontakt. Sie können Kontakt nur einklagen, wenn sie bereits eine Beziehung zum Kind haben und der Kontaktentzug dem Kind nachträglich wäre.
Heisst du musst ihnen den Kontakt nicht gestatten, sofern dein Freund einverstanden ist. Anders sieht es aus, wenn ihr beide das Sorgerecht habt und er aber den Kontakt möchte, dann müsstest du gerichtlich versuchen diesen zu verhindern, da er dem Kind warum auch immer schaden könnte...das ist aber leider nicht ganz so einfach. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du eigentlich auch darauf bestehen, dass dieser im Beisein einer JA Mitarbeiterin stattfindet und so eben der Kontakt zum Vater, aber nicht zu den Großeltern gehalten wird.
Hey,
ich denke, du hast erstmal gar nicht so viel zu befürchten.
Dein Baby kennt die Großeltern nicht. Das heißt es besteht auch keine enge Bindung zwischen dem Kind und den Großeltern.
Gemäß § 1685 Absatz 1 BGB muss der Umgang dem Wohl des Kindes dienen.
Wenn dein Kind vorher viel mit den Großeltern zu tun hatte und eine enge Bindung hat, dann haben die Großeltern bessere Chancen. Verschlechtert sich der Kontakt oder besteht keiner, kann man ja gar nicht nachweisen, dass der Umgang zum Wohl des Kindes wäre.
Würde man dein Baby fragen, ob es zu den Großeltern möchte, könnte es ja noch gar nicht antworten. Anders bei älteren Kindern, die vorher schon regen Kontakt hatten und selbst sagen können, ob sie Oma und Opa sehen möchten.
Ein K.O.-Kriterium soll sein, wenn die Eltern und Großeltern nicht ohne Spannung miteinander umgehen können. Dieses spürt natürlich das Kind und das ist keine gesunde Basis und nicht förderlich für das Wohl des Kindes.
Ein weiterer Punkt gegen Umgangsrecht wäre, wenn die Großeltern Einfluss auf die Erziehung einnehmen wollen.
Als bei uns dieses Thema aktueller wurde, wurde mir gesagt, dass Großeltern im Falle einer Zusage nur einen Tag im Monat für je 4-6 Stunden bekommen würden. Solche Infos finde ich auch im Internet. Inwiefern du das Kind ihnen alleine überlassen musst oder auch dabei bleiben darfst, weiß ich allerdings nicht.
Ich denke wenn du die ganze Lage schilderst, welche Steine sie alleine dir in den Weg legen (nicht was sie mit Nachbarn o.ä. machen), dann ist schon zu merken, dass die Stimmung zwischen euch alles andere als entspannt wäre.
Ich habe vor 1,5 Jahren damit gerechnet, dass Schwiegervater das Umgangsrecht einklagen wird. Er war nach uns die wichtigste Bezugsperson zu den Jungs, hat sich dann vom Acker gemacht. Zwei Monate zuvor hat er mir angedroht, dass er klagen würde, wenn ich ihm die Kinder entziehe (was ich gar nicht vor hatte, das hat er mir jedoch unterstellt) und dann hat er selbst den Kontakt von heute auf morgen abgebrochen.
Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr.
Alles Gute wünsche ich dir!
LG erdbeerchen
mit 2 Räubern (6 Jahre+10Mon. & 7 Jahre+11Mon.), Prinzessin (18 Mon.) und Ü-Ei (25+1)
Achso, zudem würde ich zu einem kompletten Kontakt Abbruch raten und ihnen gar nicht erst mitteilen wohin ihr zieht...das Verhalten deiner "Schwiegereltern" ist dafür denke ich Grund genug.
Nur zur Info für dich, die meisten Rechtsschutzversicherungen beinhalten Familienrecht nicht. Heißt, da würde nichts gezahlt werden.
Also wenn du eine abschließen möchtest, dann lass dich sehr gut dahingehend beraten! - es gibt schon welche mit Familienrecht, da aber auch große Unterschiede und günstig sind die dann nicht mehr
Und ich bezweifle, dass deine Schwiegermutter so einen speziellen Tarif hat, sodass sie auf Kosten der Versicherung klagen könnte
Die Großeltern haben nicht von Geburt an - wenn überhaupt keine oder eine so desolate Beziehung besteht zwischen Euch und der Familie - ein Umgangsrecht wie ein Elternteil.
Sie müssen das ggf. gerichtlich einklagen, und in dem Zuge nachweisen, dass der Umgang kindeswohlförderlich wäre. Das dürfte bei Euch nicht der Fall sein und ich würde mir keine Gedanken machen.
Ich verstehe an Deiner Geschichte aber zwei Dinge nicht und zwar in erster Linie, warum Ihr überhaupt noch soviel Kontakt habt, wenn Ihr Euch gegenseitig nicht leiden könnt und außerdem leuchtet mir die Story mit der gerichtlich gegen den Willen des leiblichen Vaters erwirkten Vaterschschaftsaberkennung nicht ein.
Wie soll das denn gelaufen sein, wenn er die Vaterschaft beweisen konnte?
LG
Wir haben leider soviel Kontakt, da mein Partner im selben Haus lebt und ich jedes Wochenende bei ihm bin,damit wir uns wenigstens dann ein paar Stunden sehen.
Das ändert sich jedoch im August Gott sei Dank. Dann hab ich meine Wohnung 28 km entfehrnt und er wird zu mir kommen am Wochenende (bevor Wieder gemotzt wird ;P , nein Danni ist kein Rabenpapa und kein Bock aufs Baby, er fängt demnächst eine Stelle als Techniker im Außendienst sprich Monteur an, den Vertrag hat er bereits im Anfang April unterschrieben, 2 Wochen später wurde meine Schwangerschaft festgestellt, an freien Tagen und Wochenende wird er dann bei uns sein).
1985 als Danni geboren wurde, war das noch anders mit Sorgerecht, damals hat die Mutter automatisch das Sorgerecht bekommen (war auch 1991 bei mir so) sei denn sie war Drogen oder Alkohol abhängig.
Als Dannis leiblicher Vater sich weigerte dann auch noch die Vaterschaft abzuerkennen weigerte er sich zu nächst zu unterschreiben. Doch Dannis Mutter hetzte ihm zuerst ihren neuerrungenen Macker (Dannis Stiefvater) und irgendwelche Typen auf den Hals und dann die Polizei die ihn dazu nötigten zu unterschreiben.
Dannis Vater meinte :"Wenn man 19 Jahre ist, noch nie mit der Polizei zu tun hatte und die dich zwingen die Aberkennung zu unterschreiben bekommt man es mit der Angst zu tun. So beging ich vor lauter Feigheit den größten Fehler meines Lebens".
"So beging ich vor lauter Feigheit den größten Fehler meines Lebens". "
Na da wäre ich jetzt aber schwer beleidigt. Dein Freund ist doch der leibliche Sohn dieses Mannes?
Hallo!
Ich kann erst mal nur raten, ein Stück weiter weg zu ziehen. Schon eine Stunde Fahrtzeit kann das interesse an euch deutlich abkühlen lassen.
Dann sieht es für Großeltern insgesamt eher schlecht aus mit umgangsrecht, erst recht bei einem baby, dass sie bisher noch gar nicht kennen. Wenn sie viel Glück haben, dann bekommen sie vielleicht einen Nachmittag im Monat, der auch unter Aufsicht stattfinden könnte - also alles nicht so wild.
Wahrscheinlich wird ihnen das dann sowieso schnell zu viel Aufwand, wenn sie dafür zur Caritas fahren müssen und immer jemand aufpasst was passiert.
Und es kann auch gut sein, dass das Gericht ihnen gar kein umgangsrecht zuerkennt.
Auf gar keinen Fall musst Du dein Kind alleine da hin geben ohne irgendeine Aufsicht, das wird auf gar keinen Fall passieren.