Unterhaltskürzung??? Kennt sich jemand aus?

Hallo Allerseits,

mein Mann uns ich haben zwei gemeinsame Kinder. Mit einer früheren Lebenspartnerin hat er eine 10 Jährige Tochter.

Bald läuft das Erziehungsgeld für unsere jüngste Tochter aus und es wird finanziell etwas enger. Dazu kommt noch, das mein Mann chronisch krank ist (Multiple Sklerose) und wir einiges an Medikamenten und Physio-Therapie Zuzahlungen im Monat haben.

Nun meine Frage, kann man das Einkommen beim Jugendamt neu prüfen lassen, und wird der Unterhalt dann evtl. gekürzt?
Der Unterhalt wurde doch nach anderen Angaben (ledig, unbehindert usw) festgesetzt?
Wie würde das aussehen, wenn mein Mann nicht mehr vollzeit arbeiten könnte??? Würde der Unterhalt dann auch dementsprechend gekürzt?

Wenn ja, wie beantragt man denn eine Unterhaltskürzung?

Danke für die Info
Tatte

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Da musst du dich mal mit dem Jugendamt kurzschliessen. Wenn das Einkommen deines Mannes nicht mehr das gleiche ist und er krank ist, dann wird es glaube ich noch mal neu berechnet, aber einen Mindestsatz gibt es trotzdem.:-D

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Hallo Cupcake123,

danke für Deine Meinung. Mein Mann hat in 14 Tagen Urlaub und wir werden den Gang zu JA dann mal antreten. Hoffe nur, das die uns hier helfen können. Seine Große ist nämlich in den neuen Bundesländern zu Hause und ich weiß nicht, ob dort vielleicht was anderes gilt.

Unterhalt zahlen fü+r sie wollen wir! Bin auf keinen Fall die "böse Stiefmutter"! ;-)

Gruß
Tatte

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hallo tatte,
ich denk nicht, daß das was mit "böser stiefmutter" zu tun hat.....! wenn das geld nicht mehr reicht - dann müsst ihr was tun!

uns zeigt die kindesmutter regelmäßig an.... von wegen mein mann würde mehr geld verdienen - er muss regelmäßig mit gehaltsnachweis beim jugendamt aufkreuzen - gerade so wie es seiner ex in den kram passt, warum also nicht mal umgekehrt, wenn weniger geld zur verfügung ist. kopf hoch - das wird schon!

lg!

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Hallo, du solltest dich auf jedenfall mit dem Jugendamt kurzschließen. Dein Mann ist nähmlich nicht nur für seine erste Tochter Unterhaltspflichtig, sonder auch für eure Kinder und in dem Erziehungsurlaub auch für dich. Bei uns ist es ähnlich und dadurch kriegt jetzt sein Sohn aus erster Ehe nur noch 190,- € statt 307,- € da es eine Mangelfallberechnung gab, weil nicht mehr genug Geld da war. Außerdem hat sich Anfang des Jahres der Eigenbehalt für deinen Mann erhöht. Aber mit solchen Sachen muß man immer selber zu Jugendamt gehen, weil die erst neu berechnen wenn die nächte Erhöhung kommt.
sunshinelexa

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Hey Sunshinelexa,

danke für den Tipp. Werden das mit dem Jugendamt mal angehen! Hoffe nur, die hier in Hessen können uns weiterhelfen, da die Tochter in Thüringen wohnt.

Grüße Tatte

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oh, ich kann mir gut vorstellen, daß dir das mikuhäschen eine kompetente antwort liefern wird. vorausgesetzt, es steckt seine langohren.. ähh.., seine nase in deinen beitrag.

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Ehrlich gefragt, ehrlich geantwortet ...
Lasst das Jugendamt außen vor. Das Jugendamt hat in Sachen Unterhalt keinerlei Rechtskompetenz. Ein Jugendamt legt keinen Unterhalt fest. Das kann nur ein Richter.

So, dass erstmal vorab ... warum hab ich so "hart" geschrieben?

Der Satz "Der Unterhalt wurde doch nach anderen Angaben (ledig, unbehindert usw) festgesetzt?" brachte mich dazu. Mittlerweile gibt es mindestens zwei gleichberechtigte Kinder mehr!

Was die durch die MS bedingten Aufwendungen angeht, hab ich leider keine Ahnung, ob die Unterhaltsmindernd sind ... deshalb solltet ihr den wirklich zu zahlenden Unterhalt schleunigst neu ausrechnen lassen. Und zwar unter Zuhilfenahme eines kompentenen Anwalts für Familienrecht.

Falls das Geld knapp ist, gibts einen Beratungsschein beim Amtsgericht (~ 10 Euro) oder ggfs. Prozesskostenhilfe.

Die KM kann regelmäßig einen Einkommensnachweis verlangen. Alle zwei Jahre mindestens, oder wenn ein begründeter "Verdacht" auf ein höheres Einkommen besteht. Ist ja auch ok, Kinder bleiben Kinder. Die neuen sind aber auch Kinder.

Also: Nicht zum Jugendamt - die werden euch nicht beraten oder helfen. Geht zum Anwalt, zum Fachmann, der *EURE* Interessen vertritt.

Liebe Grüße
der kwer_

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Sollte für das Kind eine Beistandschaft über das JA bestehen, ist es durchaus dazu in der Lage, eine Neuberechnung zu machen, und hat somit auch Rechtskompetenz!

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Sorry Cocskatze,

aber das stimmt nicht und hat auch nichts mit der Beistandschaft zu tun. Natürlich kann das JA eine Berechnung vornehmen, natürlich kann das JA eine Forderung stellen. Das wars dann aber auch. Einen rechtskräftigen "Unterhaltsbescheid" gibts in Deutschland nicht von irgendeinem Amt. Rechtsverbindlich einen Unterhalt bestimmen kann in Deutschland glücklicherweise nur ein Richter - denn die Ansprüche leiten sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab und unterliegen dem Zivilrecht.

Viele Grüße,
der kwer_

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Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber kann man nicht ohnehin alle zwei Jahre eine Neuberechnung des Unterhaltes durchführen lassen??

Kleene