Hochschwanger Trennung

Hallo ihr lieben ..

Ich bin in der 37 Ssw derzeit und trenne mich von dem KV ( nicht verheiratet ) ..
Ich möchte gern ab März 2017 mir einen Job suchen da ich nicht von der Arge abhängig sein möchte .

Ich werde wahrscheinlich den mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld bekommen , da ich nur 5 Monate vor der Geburt gearbeitet habe bis der Vertrag dann auslief .

Wenn ich mir einen Teilzeit stelle suche (20-25std.) die Woche , wird mir dann der Lohn mit dem Elterngeld verrechnet ?

Wer von euch hat änliches durchgemacht ? Trennung kurz vor der Geburt ? Wie habt ihr alles geschafft ?

Ich würde gern mit dem Kind in eine eigene kleine Wohnung , derzeit lebe ich ja mit meinem Exfreund zusammen ..

Könnte ich mir irgendwo ein Zuschuss von der Arge oder so holen für Möbel ? Da alle Möbel meinem exfreund gehören ..

Ich bedanke mich bereits für eure Antworten :)

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Nur eine Verständnisfrage; wer betreut dein baby in der Zeit, in der du arbeiten würdest (falls du etwas findest)? Hast du bereits einen Kita Platz oder eine andere betreuungsmöglichkeit? Dein baby wäre dann ja erst 4 Monate alt.

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@Sassi33
Eine bekannte der Familie ist Tagesmutter und ich könnte bei ihr das Kind unterbringen .

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Hallo zwbr,

unter gewissen Umständen gibt es einen Zuschuss für die Wohnungseinrichtung.

Erkundige dich auch bitte ob du Unterstützung von der Bundesstiftung Mutter und Kind bekommen kannst.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/hilfe-und-unterstuetzung-in-der-schwangerschaft/82030?view=DEFAULT

Sollte der KV leistungsfähig sein ist er neben dem Kindesunterhalt auch zum Unterhalt für dich verantwortlich. Du hast gegen ihn ein Unterhaltsanspruch von Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eures Kindes.

MfG Blaue-Rose

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@blaue-rose

Ja super ich erkundige mich mal Montag direkt .

Muss er denn auch Unterhalt zahlen trotz das wir nicht verheiratet sind ?

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Du solltest es auch nicht auf die lange Bank schieben da es gut möglich sein kann das die Unterstützung vor der Geburt beantragt werden muss.

So wie ich es kenne ist er dir gegenüber für die angegebene Zeit unterhaltsverpflichtet auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Ich denke aber um es genau zu prüfen wirst du einen Anwalt benötigen.

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Hallo,

wegen dem Elterngeld mit Gehalt verrechnen: Frag das doch nochmal bei Finanzen und Beruf, da sind einige Userinnen, die sich gut damit auskennen, die aber bei "Familienleben" nicht so aktiv sind.
Meine unqualifizierte Meinung ist: 300 Euro sind anrechnungsfrei und Du hast 3 Jahre Anspruch auf Unterhalt (für Dich) durch den Kindsvater. Aber ich bin wie gesagt keine Expertin.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Liebe Grüße, c