wie kann ich das Rück wirkend machen ?

hallo alle zusammen , ich breuchte etwas Hilfe . ich habe einen 10 monaten alten Sohn , mit dem lebe ich bei meienn Eltern wieder . als ich eine Wohung suchen wollte für mich und meinen kleinen , sagte meine Mutter plötzlich das ich mit meinem Sohn nicht ausziehen könne grund dieses schreibens . sie sagt folgendes " ich habe deinen sohn bekommen du hast keine rechte mehr an ihm " ich sagte dann zu ihr wann wurde sowas überhaubt beschlossen , darauf hin antworte sie als du meintest du willst mal ein paar tage auf reißen gehen und wolltest doch das abgeklärt haben das dir niemand das kind wegnimmt . also ich muss dazu sagen ich musste da meine alte wohung auflösen und konnte mein sohn nicht mitnehmen . ich kümmerte mich anschließend wieder normal um meinem sohn . wie könnte ich das schreiben aufheben lassen ? ist das jetzt wirklich so das meine Eltern versentlich ganz bekomen haben und das Jugendamt mich missverstanden hat ? sorry ich musste ganz schnell das hier schreiben und habe natürlich am satz bau und an der rechtschreibung gepfuscht

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Hallo,

ich bin Sozialarbeiterin und habe öfter mit dem Jugendamt, öffentlichen Instituten und deren Schreibverkehr zu tun. Es ist sehr wichtig das du den Inhalt verstehst, bevor du etwas unterschreibst. Du kannst immer die Mitarbeiter der einzelnen Einrichtungen fragen, sie erklären es dir nochmal in einfachen Worten und haben meist viel Verständnis dafür. Das Bürokratendeutsch ist manchmal tückisch und ein wenig umständlich.

Ich habe fast die Vermutung das deine Mutter auch nicht weiss was sie da unterschrieben hat! Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, hast du ihr quasi "nur" das Recht zugesprochen AUCH die gleichen Rechte und Pflichten bei deinem Kind wahrzunehmen, die du auch hast. Das bedeutet nicht das du keine mehr hast. Und da du diese Widerrufen kannst, ist selbst das eine zeitlich begrenzte Sache.

Setz einen Brief auf "Hiermit widerrufe ich ....." und bring diesen zum Sachbearbeiter des Jugendamtes, bei dem ihr gemeinsam ward. Lass dir das ganze dort bestätigen. Leg das deiner Mutter vor. Das ist die einfachste Lösung.

Und habe keine Angst vor dem Jugendamt. Die nehmen für gewöhnlich nicht unbegründet Kinder weg. Da muss schon einiges passieren. Meist werden vorher auch Hilfen angeboten (z.b. Familienhelfer), die auch echt sinnvoll und eine große Hilfe sein können.

Also, nichts mehr unterschreiben ohne das du weisst was ea bedeutet ;-)

Nette Grüße

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dankeschön . ich habe eine Frage an sie und zwar ich habe gestern angerufen und ich wollte das geklärt haben . hatte auch gemeint ich möchte auziehen von meine Eltern und das müssen die ja prüfen dann auch . da meinten die nur schauen wir mal , und habe so das gefühl die wollen mir das sorgerecht entziehen . weil meine Mutter letzter zeit ziemlich böse war und denn gesagt hat ich kann kein Kind erziehen . was so garnicht stimmt . glaube eher sie hatte das schreiben dann doch verstanden und ist neidisch auf mich und weis jetzt das sie nicht mein Sohn bekommen hat .

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da wollte ich fragen , können die aufgrund der aussagen meine mutter mir das sorgerecht entziehen oder mir verbieten mit meinem kind alleine zu wohnen ? wir reden hier über das jugendamt meine die sind doch schnell beim wegnehmen oder ?

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Als erstes solltest du das Bild rausnehmen und erst wieder einstellen, wenn du euer aller Namen und Adresse abgedeckt hast.

Deine Eltern haben nichts versehentlich bekommen, du hast dieses Schreiben unterschrieben und dich damit einververstanden erklärt. Hast du dir nicht durchgelesen, was du da unterschrieben hast?


So wie ich das verstehe, kann dieses Schreiben nur durch einen Gerichtsentscheid widerrufen werden.

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Da steht aber auch "auf Widerruf".

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ich kapier das schreiben nicht , und meine Mutter behaubtet sie hat mein Sohn bekommen Beweis dieser Zettel

.

ich hab den inhalt nicht verstanden das ist alles

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Welches Schreiben?

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Wurde wohl inzwischen herausgenommen.

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Hätte ich gerne gesehen. Wusste nicht, dass JÄ solche Befugnisse haben.

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Geh mit dem Zettel zum Jugendamt und lass es Dir erklären. Wenn das wirklich mit Widerruf rückgängig gemacht werden kann, lässt sich das doch aus der Welt schaffen.