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Guten Morgen,

ich weiß leider nicht wie es in der Schweiz aussieht, aber in Bayern müssen 2 voneinander unabhängige Rettungswege existieren. DIe Pflicht eines zweiten Rettungsweges entfällt, wenn der erste über ein sogenanntes Sicherheitstreppenhaus führt. Dieses besteht aus Wänden die einen Brand 90min stanthalten, rauchdichten Türen, brennbaren Materialien dürfen nicht vorhanden sein, ebenso wenig keine Elektrik die nicht der unmittelbaren Versorgung dieses Treppenhauses dient.

Lange Rede kurzer Sinn: Schau dir einfach mal das Haus selber an, und schau in die örtliche Bauordnung. Kann sein, dass der fehlende Rettungsweg anderweitig kompensiert würde.

Wie bereits erwähnt zählt auch das anleiterbare Fenster als Rettungsweg (zumindest bei uns)