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Hallo,
Haben selbst vor kurzem geheiratet. Die Töchter hatten zuvor meinen Nachnamen. Bei der Eheschließung haben wir seinen als Familien/Ehenamen festgelegt. Da die Kinder noch nicht 5 sind, wurde das ohne weitere Anträge umgeschrieben und neue Geburtsurkunden mussten beantragt werden. Der ursprüngliche Geburtsname taucht in den Urkunden nicht mehr auf, wie ausgelöscht. Im Geburtenregister bleibt der aber vermerkt.
Ist das Kind bereits 5 Jahre, muss eine Namensänderung vorgenommen werden. Ist dann kostenpflichtig.
Schönen Abend

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Meine Eltern waren nicht verheiratet und meine Mutter hatte das alleinige Sorgerecht und trotzdem hatte ich den Namen meines Vaters.
Mein Mann hieß erst wie du Mutter und bekam nach der Heirat dann den Namen seines Vaters. In der Geburtsurkunde steht nur sein jetziger Name, bei unserer Heirat wollten sie allerdings nicht die Urkunde sondern den Geburtseintrag und da stand sein jetziger Name, geb. Müller (ist jetzt erfunden, der Name ist ja egal).

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Unser Tochter wurde geboren 4 Monate bevor unser Hochzeit. Sie bekam bei der Geburt meine Nachnamd, da Ich niemals haben wollte dass mein Kind eine andere Nachname hat als Ich. Sie bekam also erstmal eine Geburtsurkunde mit meine Nachname. Als wir 4 Monate später geheiratet haben, habe Ich die Nachname meines Mannes bekommen. Unser Tochter bekam eine neue Geburtsurkunde mit ihre neue Nachname. Als wenn es immer so gewesen wäre..

Warum sollte deine Tochter deine Name haben wenn sie irgendwann selbst heiratet, die Frage verstehe Ich nicht.