Geteiltes Sorgerecht, darf er den Umzug verweigern?

Ich möchte mit der Kleinen umziehen was 400km Entfernung wären. Darf er mir das verweigern?

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Es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Es gibt nur ein gemeinsames!

Selbstverständlich darfst du umziehen. Aber alleine , ohne EUER Kind!

Die Zustimmung zum Umzug EURES Kindes darf er natürlich verweigern!

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Hallo
Warum diese Maßregelung?

Ob du es geteiltest Sorgerecht ist oder gemeinsames jeder weiß was gemeint ist.

Alles nicht sehr hilfreich.

Vielleicht hilft dir mein Beitrag mal darüber nachzudenken,
Schönen Feiertag

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Das war eine Korrektur und du solltest vielleicht über die Bedeutung dieses sehr wichtigen Wortes in der Hinsicht Sorgerecht nachdenken.

Wäre ganz hilfreich für dich und auch viele andere hier im Forum, die mit völlig falschen sinnlosen Bezeichnungen um sich werfen.

Vielleicht hilft dir mein Beitrag ja:-)

Schönen Feiertag.

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Wenn es dem Kindeswohl dient, dann nicht.
Im Zweifel wird es ein Gericht feststellen müssen.

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Das ist richtig und ich rate dir, so schnell wie möglich ein solches Verfahren einzuleiten.

Das fängt an damit, dass du dir einen Termin beim Jugendamt holst um dich beraten zu lassen. Allein oder mit dem Vater gemeinsam.

Wenn du gute Gründe hast, wäre weiter zu klären, wie das umgangsrecht zukünftig geregelt werden soll.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, kannst du einen Antrag bei eurem örtlichen Familiengericht stellen. Richte dich darauf ein, dass so ein Verfahren ca sechs Monate dauern kann, wenn ein Gutachten eingeholt werden muss, auch deutlich länger.

Ich empfehle dir weiter, darüber nachzudenken, ob es eine Option ist das Kind beim Vater zu lassen. Wenn nicht, sollten die Gründe dafür entsprechend benannt werden.

Viele Grüße

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Sorry, das sollte natürlich an die TE

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Ja.

Grüsse
BiDi

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Hallo!

Ja natürlich darf er, er ist immerhin der Vater!

Hast Du mal mit ihm darüber gesprochen? Was sagt er denn dazu?
Und warum willst Du so weit wegziehen?

Kümmert er sich um sein Kind? Und wenn ja, wie stellst Du Dir dann künftig den Umgang zwischen Kind und Vater vor?

Also ich denke Du wirst schon gute Argumente brauchen, aber selbst damit geht es nicht ohne Zustimmung.

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Ja, darf er.
Wenn ihr umzieht, müsst du die Kosten für den Umgang übernehmen.

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Beim gemeinsamen Sorgerecht habt ihr auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beide müsse. Damit einverstanden sein wo das Kind lebt!!!