Gewalt in Ehe, gewünschter Umgang mit Kind

Hallo zusammen.

Ich brauche euren Rat. Seit kurzem bin ich von meinem Ex geschieden. In der Ehe gab es häusliche Gewalt(angespuckt, Haare ausgerissen, so fest zugepackt, dass ich keine Luft mehr bekommen habe, ins Gesicht und in den Bauch geschlagen, von hinten auf den Kopf geschlagen, als ich ihm den Rücken zu gedreht habe und unser Kind auf dem Arm hatte usw.) die ich leider nicht zur Anzeige gebracht habe - aus Scharm, Angst, Dummheit, keine Ahnung. Meine blauen Flecken habe ich mir attestieren lassen und selbst auch Fotos gemacht.
So jetzt sind wir geschieden und ihm fällt nach 3 Jahren ein, dass er Umgang mit unserem Kind(3 j) will. Sorgerecht ist geteilt. Ich weiss dass es sein Recht wäre umgang mit dem Kind zu haben, ich hätte aber keine ruhige Sekunde wenn mein Kind bei dem Arschl***** wäre. Er ist definitiv kein guter Umgang, sagt sachen wie "dem bring ich sonst schon früh genug bei dass alle N**** scheiße sind" und bezeichnet sich selbst als Nazi und ist stolz drauf 😔😱 nur ein Beispiel von vielen.
Am liebsten würde ich ihn wirklich anzeigen, nur weiss ich nicht was auf mich zu kommt, habe angst davor. Ich fühle mich furchbar alleine was das Thema angeht.

Kontakt zu JA meinerseits besteht schon auch zu einer Beratungsstelle der Diakonie. Leider bekomme ich erst noch einen Termin zugeteilt.

Meine Fragen sind eigendlich:
•Bin ich verpflichtet in Kontakt mit ihm zu treten?
•kann ich ihn noch im Nachhinein anzeigen? Bringt mir hierbei ein Rechtsschutz Versicherung etwas?

Hat jmd schon etwas ähnliches durch und möchte sich mit mir etwas austauschen?

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Einen Anspruch auf Umgang hat er, auch trotz all der schlimmen Vorfälle bei euch. Auch eine nachträgliche Anzeige oder eine Anzeige damals ändert daran nichts.

Dass du mit ihm in Kontakt treten musst, naja, das kann man minimal halten.
Im Moment kennen er und das Kind sich ja überhaupt nicht, da kann nur begleiteter Umgang (über das Jugendamt oder Kinderschutzbund) stattfinden. Maximal kannst du das anleihern, besser aber ihn machen lassen. Eine Möglichkeit wäre auch, jetzt gar nicht zu reagieren und abzuwarten, ob das Interesse überhaupt von Dauer ist.

Mich hat nach ähnlich langer Zeit auch der Vater meines 5jährigen über Facebook angeschrieben und plötzlich Kontakt gewünscht. Ich habe für ihn eine extra Emailadresse eingerichtet, die ich einmal pro Woche auf neue Nachrichten überprüfe (wichtig, damit du allen Kontakt sortiert und abrufbar hast bei Bedarf. Außerdem kannst du so die Kontaktaufnahme kontrollieren und er kann nicht ständig in deinen Alltag reinplatzen, sollte dich das emotional mitnehmen). Also ich schrieb dem Vater, dass er mich nur über die Emailadresse xyz erreichen kann und blockierte ihn. Das ist nun ein halbes Jahr her und es kam nichts. Es ging dem Mann noch nie ums Kind, sondern nur darum Zugriff auf mich zu haben, da wollte er wohl nur mal schauen, ob da im Moment was geht und Emails schrieben war wohl recht unattraktiv.

Ich wünsche dir alles Gute.

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Hallo,

ein Umgangsrecht hat dein Kind mit dem Vater. Aber der Vater kann nicht einfach reinplatzen und Forderungen stellen. Protolliere alles, dieser Rat ist super, den eine Userin dir gegeben hat. Zeige ruhig Interesse und Bereitschaft, dass er das Kind sehen darf. Und anfangs ist ein begleiteter Umgang auch wichtig, da dein Kind den Vater wohl eine Weile nicht gesehen hat. Auch können dem Vater Auflagen erlegt werden, dass er im Beisein des Kindes bestimmte Aussagen oder Verhaltensweisen zu unterlassen hat. Meine Tante hatte einen Exmann, der das gemeinsame Kind ständig über sie aushorchte. Ein Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt.

LG, Maria

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Kontakt zu Jugendamt und Diakonie sind super, parallel würde ich trotzdem noch zu einem Anwalt, der kann besser beurteilen, inwieweit es Sinn macht, deinen Ex anzuzeigen!

Er hat ein Recht auf Umgang, aber so wie er ist, würde ich auf betreuten Umgang bestehen, wenn er denn sein muss...

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Er bekommt sicher nicht mal so Hops Umgang mit dem Kind. 3 Jahre getrennt, Kind 3 Jahre. Er ist ein Fremder für das Kind.
Da wirst du auch das Jugendamt auf deiner Seite haben. Keine Sorge, wenn dann ist der Umgang begleitet. Auf seine Anfrage würde ich erstmal gar nicht reagieren.
Aber ich würde an deiner Stelle das alleinige Sorgerecht beantragen.
Was steht denn in den Attesten deiner Verletzungen? Du musst ja angegeben haben woher sie stammen.
Gibt es Zeugen aus deinem Umfeld?
Die müssen nicht zwingend die Gewalt gesehen haben, aber vielleicht seinen Umgang mit dir oder seine rechtsradikale Denkweise. Ist er vielleicht diesbezüglich amtsbekannt? Das wäre ein Vorteil für dich.
Hast du vielleicht noch irgendwelche Nachrichten von ihm dokumentiert, die etwas beweisen?
Die Idee mit der eigenen Mailadresse finde ich gut. Vielleicht ist er so dumm und hinterlässt dort Indizien, die belegen, dass er dich misshandelt hat.
Auch zu einem Anwalt würde ich dir raten.
Teile ihm per Mail mit, dass er sich selbst darum kümmern muss, wenn er sein Kind sehen will.
Lass dich nicht einschüchtern.

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"Er bekommt sicher nicht mal so Hops Umgang mit dem Kind."

Doch, wenn er sich kümmert wird er den bekommen. Zwar begleitet, aber er bekommt ihn.
Sie wird auch kein alleiniges Sorgerecht bekommen (selbst wenn, Umgangsrecht hätte er trotzdem). Das würde nur gehen, würde er wichtige Entscheidungen blockieren oder nicht auffindbar sein oder gewalttätig sein gegen das Kind.

Und es ist leider tatsächlich wirklich so, dass Gewalttätigkeit gegenüber der Mutter keinerlei Grund ist, dass sich an Umgang oder Sorge für das Kind etwas ändert. Und auch dann nicht, wenn er ein vorbestrafter Rechtsradikaler ist. Und auch Drogenmissbrauch nicht, selbst wenn der Vater das zugibt. Es ist traurig, aber die Realität. Vater und Kind haben ein Recht auf Umgang und das wird man nicht leicht los. Am ehesten wenn die Kinder schon fast Jugendliche sind und einfach nicht mehr möchten.

Ich bin Lehrerin im Bereich emotionale und soziale Entwicklung und ich saß schon bei einigen Runden Tischen mit Jugendamt und sehr sehr ungesunden Eltern. Glaube mir, ich kann da oft gruselige Dinge berichten und vom Jugendamt kommt als Reaktion.........nur sehr selten überhaupt eine. Traurig aber wahr.

In dem Fall hier gibt kann man nur hoffen das Interesse des Vaters verflüchtigt sich.

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Mit mal hops war gemeint heute anrufen und morgen hat er das Kind.
Natürlich hätte er auch Umgangsrecht ohne Sorgerecht, aber für die TE würde sich einiges erleichtern.
Bis jetzt scheint er sich nicht großartig eingemischt zu haben, aber man weiß nie.

Man kann eigentlich nur hoffen, dass es dem Kerl nicht ums Kind geht und ihm der Weg zu steinig ist.

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Ein schlechter Ehemann bedeutet nicht, dass er auch ein schlechter Vater ist.