Rückreise aus dem Urlaub zu Dritt?

Hallo,

Mein Mann und ich wollen vor der Geburt noch mal für eine Woche entspannen und möchten gern mit dem Auto in die Schweiz.
Wir haben noch locker 8 Wochen Zeit, aber was wenn wir dort sind und unser Schatz genau zu der Zeit raus möchte? Sie wäre in diesem Fall ja Schweizerin und keine Deutsche. Könnte es Probleme bei der Rückreise geben?

Wie ist die Rückreise geregelt? Unsere Maus hätte ja keine Ausweisdokumente für die Einreise nach Deutschland.

Auf der Seite des auswärtigen Amtes hab ich nichts gefunden, oder nicht verstanden?!

Hat hier jemand Erfahrungen oder kennt jemanden, der jemanden kennt, bei dem es ähnlich war?

Danke schon mal.

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Bei deinem Namen und dem Titel dachte ich tatsächlich, dass ihr euren Urlaubsflirt mit zurück nach Hause nehmen wollt. Aber darum geht es eindeutig nicht.

Dein Kind "erbt" eure Staatsbürgerschaft und wird keinesfalls durch Geburt Schweizerin. Macht euch keine Gedanken darüber, denkt nur an eine gute Krankenversicherung fürs Ausland. Schönen Urlaub

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Wird man den automatisch Schweizerin, weil man dort geboren wurde?
Also in den Niederlanden ist es nicht so, du bist nicht automatisch Niederländern, nur weil du hier geboren bist! Und du hast das Kind ja in einem KH bekommen eure Daten wurden aufgenommen und es ist euer Kind, wer will euch den hindern?!

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Also wenn beide Eltern deutsch sind, ist das Kind auch deutsch und kein Niederländer!

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Die schweizerische Staatsanwaltschaft bekommt man unter anderem nur durch Abstammung oder Heirat.

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Nein.
Man kann den Schweizer Pass (schweizerische Staatsangehörigkeit) auch beantragen und bekommt ihn nach einem positiven Bescheid der betreffenden Gemeinde auch als Ausländer. Was du meinst ist die "Eidgenossenschaft" 🙃

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Mein Bruder hat sie bekommen.
Er wohnt jedoch schon seit vielen Jahren dort und musste zudem einen Einbürgerungstest machen und da ziemlich viele Fragen beantworten (politik, etc).

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Wieso denn Schweizerin? Die Schweiz hat doch nicht das Geburtsortprinzip, oder bin ich jetzt komplett falsch informiert? 🤔

Abgesehen davon erwirbt das Kind auch in einem Land, in dem das Geburtsortprinzip herrscht, trotzdem automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, solange mindestens ein Elternteil Deutsch ist.

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Schweizerin wäre eure Tochter definitiv nicht durch die Geburt in der Schweiz.

Für die Rückreise hättet ihr ja eine Geburtsbescheinigung usw. und notfalls könntet ihr beim auswärtigen Amt ja Übergangsdokumente machen lassen.

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Grüezi wohl,
Wenn dem so wäre, würden sicher viele werdenden Eltern vor der Geburt noch einen Kurztrip in die Schweiz machen :D

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Hallo,

deine Tochter ist doch nicht automatisch Schweizerin, nur weil sie in der Schweiz geboren wurde.
Du musst sie dann am Geburtsort regulär anmelden und bekommst eine Geburtsurkunde. Mit dieser dürfte es kein Problem sein, heimwärts über die Grenze zu kommen. Am Heimatort meldest du sie dann beim Einwohnermeldeamt an.
Wenn ihr unsicher seid, geht zur deutschen Botschaft und lasst euch irgendwie bestätigen, dass sie eure Tochter ist. Mir wäre es allerdings zu heiß, kurz vor der Geburt ins Ausland zu fahren.

LG
Lotta

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Nein, dein Kind würde trotzdem nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schweiz und auch Deutschland besitzen das Staatsangehörigkeitsrecht durch Verwandtschaft. Sprich die Eltern müssen die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzen und nur dann kann das Kind sie bekommen. Das was du meinst ist das Staatsangehörigkeitsrecht durch den Geburtsort, dass kennen so nur Australien und die USA.

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>>Unsere Maus hätte ja keine Ausweisdokumente für die Einreise nach Deutschland. <<

Als unsere Tochter noch ganz klein war (6 bzw. 8 Wochen; noch vor Corona), sind wir ganz unbedarft nach Holland und Frankreich mit ihr gefahren. Ich hatte eine Kopie der Geburtsurkunde dabei, mehr nicht. An einen Ausweis für so kleine Mäuse haben wir damals ganz naiv überhaupt nicht gedacht! 🙈 Kontrolliert wurden wir nicht, weder bei der Ausreise, noch bei der Einreise nach Deutschland 🤷‍♀️ Auch auf späteren Reisen, egal aus welchem Land wir zurück nach Deutschland gekommen sind, wir wurden an der Grenze nie kontrolliert, Corona hin oder her 🤷‍♀️ Keine Ahnung ob das nur Glück war oder so...

Ihr hättet ja eine Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus dabei, bzw würdet sicher auf Nachfrage irgendwelche Dokumente ausgestellt bekommen. Würde mir keine Sorgen machen, und einfach den Urlaub genießen! Und wie andere schon schrieben, eine Schweizerin wäre sie dadurch nicht 😉

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Holland und Frankreich haben aber - anders als die Schweiz - das Schengener Abkommen unterschrieben. Da wird an der Grenze gar nicht mehr kontrolliert. In der Schweiz kann es Dir passieren, dass Du den Ausweis vorzeigen musst. Ich hätte zwar generell kein Problem mit einem Auslandsurlaub vor der Entbindung (war selbst 4 Wochen vor ET noch für ein paar Tage in Österreich), aber die Schweiz müsste es nicht unbedingt sein.

LG

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Auch die Schweiz gehört zum Schengen-Raum.

Die Grenzkontrollen sind hauptsächlich Zoll-Belange