Auch Ärger mit Nachbarin--lang

Hallo, wir leben seit 17 Jahren in unserem 120 Jahre alten Haus, in den 1960er Jahren wurde ein großer Umbau vollzogen und seitdem steht hier alles so, wie jetzt auch noch.
Wir haben eine alleinstehende Nachbarin, die seit 25 Jahren hier lebt.
Sie fing irgendwann an ihr Haus zu renovieren und zu dämmen. Durch die Dämmung wurde ihre Einfahrt zu schmal für ihr Auto und sie kam rüber und forderte uns in forschem Ton auf die Trennmauer in der Einfahrt abzureißen--mit der Argumentation, dass es eh ihr Grundstück sei und unsere Garage 1 m auf ihr Grundstück ragen würde.
Wenn wir die Mauer nicht abreißen würden, dann müsste unsere Garage dran glauben--zur Erinnerung: die Mauer und auch die Garage stehen hier seit 1960.
Nach einigem Hin-und Her entfernten wir des lieben Friedens Willen die Mauer und haben seitdem eine gemeinsame Einfahrt.
Dann war einige Jahre Ruhe bis wir ein paar Bäume und Sträucher in unserem Garten entfernt haben durch einen hilfsbereiten Nachbarn.
Plötzlich seien bei ihr Sachen kaputt gegangen, u.a. ein kleines Stück vom Dach ihrer 20 Jahre alten Pergola rausgebrochen.
Nachbar sagt, dass das Stück schon vorher rausgebrochen war. Naja, wir haben es trotzdem unserer Versicherung gemeldet, die sagte, dass sie nicht zahlt, da der Nachbar der Verursacher ist--Nachbar sagt, war er nicht--war dann nicht mehr unser Ding, soll sich die Nachbarin doch an den Nachbarn wenden--hat sie aber nicht getan.
Naja, seitdem dreht unsere Nachbarin irgendwie durch, meckert wegen dem Grenzzaun in unserem Garten, alles würde bei ihr auf dem Grundstück stehen usw. Wie gesagt, wir haben nichts verändert, es steht alles schon seit 60 Jahren so.
Wir haben mal die alten Besitzer gefragt (das Haus war seit den 1940ern in Familienbesetz) und der Sohn sagt, dass damals viel gekungelt wurde und es eine Art "Grundstückstausch" gab, damit man in beide Einfahrten fahren konnte. Das war alles nach mündlicher Absprache und ohne Notar.
Am liebsten würde ich das Grundstück neu vermessen lassen, aber mein Mann hat Angst, dass wir dadurch Nachteile haben.
Mir geht die Frau wirklich unendlich auf die Nerven und ich weiß nicht, was sie sich als nächstes ausdenkt.
Habt ihr vielleicht Ideen?

LG tusnelda

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Hey!

Nehmt einen Anwalt und lasst Ordnung reinbringen. Ihr könnt ihn auch zum Gewohnheitsrecht befragen.
Dann würde ich nach seiner Empfehlung handeln.

Das Problem ist, meiner Meinung nach, dass ihr bei den merkwürdigen Forderungen der Nachbarin nachgegeben hat. So, wie sie tickt, wird sie nun weitere Forderungen stellen.
Mit dem Anwalt würde ich dann Grenzen aufsetzen.

Liebe Grüße
Schoko

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Danke für deine Antwort, ist wahrscheinlich am sinnvollsten!

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Gewohnheitsrecht wäre auch was mir einfallen würde. 25 Duldung ist lang. Kann aber nur ein Anwalt sagen.

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Hi, erstmal tut es mir leid das ihr so Ärger habt.

Allerdings ist von der juristischen Seite immer das Thema, wer hat eben wieviel Grundstück. Dafür gibt es Pläne vom Katastheramt, die müssten euch vorliegen oder ihr müsst Einsicht verlangen.
Und wenn eben eure Garage ect auf ihrem Grundstück steht, dann müsstet ihr die entfernen lassen wenn sie drauf besteht.
Mündliche Abreden zu Grundstücksänderungen lassen sich kaum beweisen und sind auch nicht wirklich wirksam sollte es auf einen Rechtsstreit ankommen. Da ändert auch nichts dran das es seit 1960 eben alles so ist.
Lg und alles Gute

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Danke für deine Antwort. Wir haben die Pläne vorliegen und es ist so, dass im vorderen Bereich der Einfahrt ein Teil von unserem Grundstück von ihr genutzt wird und dass ein Teil von unserer Garage in der Tat auf ihrem Grundstück steht. Nur schließt ihre Garage direkt da an, wenn wir unsere Garage abreißen würde, dann wäre ihre Garage auch weg.
Gibt es denn kein Gewohnheitsrecht nach über 60 Jahren?

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Das ist doch eine nette Vorlage.
Soll der Anwalt vorbereiten.
A) ihr entfernt die Garage. Dann soll sie ihren Kram aus eurem vorderen Bereich entfernen. Ihre Garage würde das auch nicht überstehen.
B) alles bleibt, wie es ist. Dann soll sie es unterschreiben- ansonsten tritt A) in Kraft.

Aber dann ist es offiziell.

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Eventuelle Nachteile hin oder her, ich würde mich juristisch beraten lassem, es neu vermessen und endgültig klären lassen. Eventuelle Nachteile hinnehmen und Zurückbauen, wenn ihre Grundstücksgrenze überschritten sein sollte. Dann habt ihr Klarheit und es ist ein für alle mal Ruhe. Durch die Unwissenheit über die Grundstücksverhältnisse und die komischen Forderungen deiner Nachbarin bekommt ihr so nie Ruhe da rein.
Ich wünsche gute Nerven

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Danke für deine Antwort!

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Hallo hallo,
Ihr wart des Friedens Willen einfach zu nett 😅. Das nutzt sie jetzt wohl aus... Auf die Art, mit dennen kann man es machen.
Ich würde mich an eurer Stelle tatsächlich an einen Anwalt wenden und komplett reinen Tisch machen. Spätestens wenn ihr Haus irgendwann verkauft wird, wird der neue Besitzer wahrscheinlich eh für klare Verhältnisse sorgen.
Viel Erfolg!

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Das mit dem Verkauf ist ein sehr guter Punkt.
Ansonsten müsste die Grundstücksgrenze angepasst werden, inklusive Vermessung, Eintragung usw., Und; den Grundstücksteil mit Garage müsstet ihr dem Nachbarn dann abkaufen, wahrscheinlich zu einem horrenden Preis, alternativ Garage weg.
Außerdem: lieber mit der aktuellen Nachbarin "verscherzen" wo man ja es schon Diskussionen hat, als mit neuen Nachbarn von vornherein anzuecken.
Kommt natürlich drauf an wer schätzungsweise länger da wohnen bleibt, ihr oder sie ;-)

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Ich würde mich auch anwaltlich beraten lassen.
Macht euch vielleicht drauf gefasst, dass eure Garage weg kommt. Aber dann dafür ein möglichst hoher Zaun wieder hin :-D

Meine Eltern hatten auch mal Probleme mit einer in die Jahre gekommenen Nachbarin. Die war leider das absolute Klischee des rechtschaffenen Rentners. Hat regelmäßig das Ordnungsamt gerufen wenn Besuch an der Straße geparkt hat (war ursprünglich erlaubt, aber durch sie wurde dann doch ein Parkverbotsschild aufgestellt).
Im Garten hatten meine Eltern einige Büsche an der Grenze (ordnungsgemäß in entsprechendem Abstand von der Grenze auf dem eigenen Grundstück gepflanzt) - da wuchsen manchmal ein paar Triebe zu ihr rüber. Sie hat deswegen tatsächlich einen Gutachter kommen lassen usw. Am Ende kam nicht wirklich was dabei raus - ich will nur sagen, manche Menschen ziehen sowas echt durch und wenn ihr jetzt schon wisst, dass früher die Grenze wirklich nicht so genau genommen wurde und sie vielleicht echt damit durch kommen könnte, wenn sie euch was böses will, unbedingt beraten lassen! Oder zumindest schon mal Rechtsschutzversicherung abschließen für den Fall, dass ihr euch verteidigen müsst.

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Unsere Nachbarin und wir haben angrenzende Gärten, die nach hinten hin an das brach liegende Feld eines Bauern angrenzen. Als unsere Nachbarin in ihrem Garten ein Gartenhäuschen errichtet hat stand der Bauer tatsächlich mit dem Messband da um auch ja sicher zu stellen, dass alles weit genug von seinem Grundstück entfernt war. #rofl
Aber nunja, die Nachbarin hatte den Kleinkrieg begonnen als sie ihn wegen unerlaubtem Fällens von einigen Bäumen auf seinem Feld anschwärzte. Die nehmen sich also beide nichts.;-)
Menschen können so infantil sein.

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Hallo Tusnelda,
da euer Haus in den 60ern umgebaut wurde und diese Unterlagen höchstwahrscheinlich dem Bauamt auch so vorliegen, besteht Bestandsschutz, ihr müsst nichts verändern - d.h. ihr habt erst mal nichts zu befürchten und das würde ich der Nachbarin auch so mitteilen.
Wir haben vor Jahren auch ein Haus aus den 60ern gekauft und voll saniert. Da wir es an unsere Kinder weitergeben wollen und noch ein Haus da ist, in dem wir derzeit wohnen, haben wir das alte Haus vom Ortsgericht schätzen lassen. Die hatten die alten Pläne des Bauamtes und da haben wir dann zusammen bei der Begehung festgestellt, dass das alte Haus lt. Plänen nur teilunterkellert ist, im Original aber vollunterkellert. Der Ortsgerichtsvorsteher meinte dazu, wir müssten uns keine Sorgen machen, da das nach so vielen Jahren unter den Bestandsschutz fällt.

Ich hoffe, ich konnte dir ein klein wenig helfen.

LG Omi2021

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Hi!

Ich kenn mich zwar nicht wirklich im baurecht aus. Die beiden Fälle sind allerdings nicht miteinander zu vergleichen.
In eurem Fall wurde einfach nicht gemäß baubewilligung gebaut und dabei nicht fremdes Eigentum verletzt. der bestandsschutz kann euch hier schützen. Meines Erachtens kann der bestandschutz aber nicht zur Anwendung kommen, wenn dabei fremdes Eigentum verletzt wird.

An die te:
Ich würde das auch mit Hilfe eines notars/Anwalts klären. Sonst habt ihr da noch ewig ein rumgestreite und wenn neue Nachbarn kommen seid ihr auch von deren good will abhängig.
Falls ihr eine Rechtsschutz Versicherung habt würde ich dort auch mal anfragen. Vielleicht wird zumindest eine Beratung bei einem Anwalt gedeckt. Eventuell könnt ihr euch bei einer neuvermessung mit der Nachbarin leicht einigen, wenn sie davon auch profitiert.

Lg

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wenn eure Garage auf ihrem Grund steht, ist sie unrefchtmässig, geklüngelt hin oder her, und zwischen 2 Garagen muss eine Feuermauer stehen.
REchtlich gehört euch, was im Grundbuch steht und wenn euch der Voreigentümer die Garage als sein Eigentum mitverkauft hat, war das Betrug, aber auch sicher aus den Grundbuchunterlagen ersichtlich.
Wurden die Gragen überhaupt mit Plan errichtet?
könnte sein, dass beide wegmüssen.
Geht zum Verein für Haus und Grund, als Mitglied beraten die euch

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Ich weiß jetzt nicht wie es in D aussieht, aber in Ö ist es so dass wenn es schon seit zig jahren so ist, es quasi verjänrt ist und man es nicht mehr abreißen oder umbauen muss.
Das war bei meinen schwiegereltern so wo sie umgebaut hatten, da kam raus dass ein teil eigentlich der gemeinde gehört. Hätten sie den alten stall abgerissen wäre es wieder zur gemeindegrund geworden. Aber solange er noch steht hat die gemeinde pech gehabt.
Also wird es eigentlich nur bei einem neubau oder umbau relevant.
Also ich könnte mir schon vorstellen dass es nach 60 jahren verjährt ist und die garage nicht abgerissen werden muss, aber lasst euch unbedingt von einem anwalt beraten und schließt eine rechtschutzversicherung ab wenn ihr noch keine habt.

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Vielen Dank für Eure Antworten! Wir sind gottlob in einer Rechtsschutzversicherung und ich warte ab, ob noch was kommt von ihr. Dann werde ich mich beim Anwalt beraten lassen.
Die Garagen zu entfernen hätte nur Nachteile, alleine schon weil es so keinen direkten Zugang zu unseren Gärten gibt durch die Garagenfront--da würden wir ungern drauf verzichten und sie bestimmt auch.

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Ist ihr eigentlich bewusst, dass sie ihre Garage auch verliert, wenn ihr eure abreißen müsst? Ist ihr bewusst, dass sie die Einfahrt nicht mehr nutzen kann, wenn ihr auf euren Teil besteht? Ich würde ihr vorschlagen ihr kauft ihren Teil auf den die Garage steht und sie kauft euren Teil den sie für die Einfahrt braucht. Alles notariell beglaubigt.
Weigert sie sich würde ich die Garage abreißen. Dann hat sie eben auch keine mehr und euren Teil darf sie auch nicht mehr nutzen. Wenn es ihr dann besser geht indem sie sich ins eigene Fleisch schneidet, dann bitte. Ihr habt dann zwar keine Garage mehr, aber eure Ruhe.