Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Hallo,

evtl. könnt ihr mir weiterhelfen und zwar:

Ich bin seit 9 Jahren geschieden und habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich habe jedoch nicht das Alleinige sorgerecht sondern der "Vater" meiner tochter und ich gemeinsam.
Das Problem ist aber,das er sich nun schon seit paar Jahren gar nicht mehr um seine Tochter kümmert und wir überhaupt keinen Kontakt haben.Ich bin neu verheiratet (jetzt steinigt mich"wie kann man nur...":-p) und haben zusammen eine gemeinsame tochter bekommen,sie ist nun 16 Monate alt.
Für meine Große möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen, da ich ansonsten jedes Mal Theater habe,wenn irgendwas ist,wo der "Vater" mit unterschreiben muß.An wen muß ich mich wenden? An das Jugendamt o. den Jugendhilfedienst? Und wie lange kann das dauern,das Sorgerecht durchzubekommen und wie läuft das dann ab?

#danke schonmal im voraus,da ich gleich schlafen gehe#gaehn#gaehn#gaehn

Wäre echt lieb,wenn ihr mir weiterhelfen könntet/würdet!



P.S.: Mein Ex zeigt wirklich keinerlei Interesse an seiner Tochter,deshalb will ich diesen Schritt gehen und damit er mir nicht in Zukunft wieder Steine in den Weg legen kann.So ist das alles echt doof(z.B. Nachnamensänderung,Kinderreisepass etc..)Hoffe ihr versteht das#liebdrueck

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Ich würde mal beim JA nachfragen.
Allerdings den Nachnamen wirst du deshalb nicht ändern können.
Soweit ich weiß, müsste dein neuer Mann dann die Tochter adoptieren und der Vater müsste da zustimmen - egal ob alleiniges oder geteiltes Sorgerecht.

Vg
die Betty

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Das mit der Namensänderung stimmt so nicht.
Der KV müsste zwar einer Namensänderung zustimmen,
aber sie kann auch gerichtlich durch gesetzt werden,
wenn es zu dem Wohle des Kindes ist.

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Hallo,

das mit der Namensänderung stimmt so nicht,
ich habe zwar alleiniges Sorgenrecht (Gottseidank)
und habe geheiratet, das mit der Namensänderung war ganz einfach, und hat nicht mal nen Tag gedauert ;-)

Lieben Gruß
flatter
ach ja ich würde mich auch ans Jugendamt wenden.

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Hallo,

für das alleinge Sorgerecht sind die Familiengerichte zuständig - Du musst das also über einen Anwalt laufen lassen.

Du kannst Dir m.E. allerdings das Geld und den Aufwand sparen - "sich nicht kümmern" und weil das alles "so doof ist", ist überhaupt kein Grund für den Entzug des Sorgerechtes.
Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen (Kindswohlgefährdung, also Misshandlung, Missbrauch, Kindesentzug, Drogen- oder Alkoholproblematik etc).

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hallo,

du hast Post von mir!!!

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Guten Morgen!

Zuständig ist wie gesagt das Familiengericht. Du kannst dort einen Antrag einreichen oder einfach dorthin gehen und beim zuständigen Rechtspfleger für Familiensachen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts aufnehmen lassen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht (kein Anwaltszwang). Falls du dir die Kosten nicht leisten kannst, kannst du ja gleichzeitig mit dem Sorgeantrag ein Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Die elterliche Sorge wird auch dann meistens übertragen, wenn eine Kommunikation und Einigung der Eltern nicht mehr möglich ist, eben dem Kindeswohl zugute kommt. Das ist oft der Fall so. Es wird aber auf jeden Fall ein Anhörungstermin geben. Das Jugendamt bekommt dann auch Nachricht von deinem Antrag und wird auch gegebenenfalls zu dem Termin geladen bzw. erhält normalerweise Stellungnahmefrist zu diesem Antrag.

Hoffe ich konnte etwas helfen!

Grüße
Nando

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Absolut korrekter Beitrag und Schilderung des Verfahrens--
dem ist nichts hinzuzufügen.

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hallo,

auf der einen seite kann ich dich gut verstehen, aber ich denke, dass "sich nicht kümmern" und "alles kompliziert" kein grund ist, dem vater die hälfte des sorgerechts zu entziehen.

ich würde mich erstmal ans jugendamt wenden !

lg,
hexe

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Hallo,

danke erstmal,das du geantwortet hast.
Was aber bitte schön bringt ein Vater,der sich um nix kümmert.Hatte damals wg. Verhaltensauffälligkeiten seitens meiner Tochter(9) in der Schule ein Gespräch mit Lehrer und den Betreuern der Schule (Ganztags-Förderschule).Mein "lieber" Ex-Mann dachte sich nach 2 Jahren kompletten Kontaktabbruchs,er könne unerwartet vor meiner Türe stehen.Er hat versprochen,diesmal den Kontakt zu ihr aufrechtzuerhalten und ich habe ihm nochmal ne Chance gegeben,v.a. weil ich gesehen habe,das sich meine Tochter gefreut hat.Allerdings habe ich die Bedingung gestellt,das er sie dann aber auch regelmäßig abholen soll (normalerweise jd.2. WE) da er ständig kam damals,wie ihm grad im Kram passte.Versprechungen der "Kleinen" gegenüber,das er sie abholen kommt,dann einfach doch nicht erschienen o. das Auto ist dann öfters schonmal stehengeblieben(angeblich)#schock:-[ und die Tochter natürlich dann ihre ganze :-[#heul:-[ an mir ausgelassen hat und das passierte ständig!!!!!
Und das soll dem "Wohle des Kindes" dienen.Entweder bin ich doof oder aber irgendwas läuft hier in Deutschland ganz schön schief mit den Gesetzen.Außerdem ist damals so viel vorgefallen.Die Kleine kam verstört zurück oder mit Durchfall etc.....aber das interessiert e ja keinen.Ist ja alles soooo normal.Tja,da muß ich ja ganz schön einen an der Waffel haben,das ich mich so um mein Kind sorge.Ich mußte ja damals sogar Sorge haben,das die mir mein Kind wegnehmen würden und das nur,weil der liebe Herr Papa arbeitslos war und ich halt unbedingt meine Lehre zuende machen wollte(man sollte sein Kind ja auch ernähren können)-man was bin ich heutzutage froh,das ich da hart geblieben bin.Heute kann ich sagen:Ich habe trotz Kinder einen Beruf und zwar als Krankenschwester und da bin ich stolz drauf.Und darauf,das ich eine hübsche Tochter habe,der es an nichts bei mir mangelt.

LG Ramona

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hallo ramona,

ich verstehe dich und kann deine gedankengänge sehr gut nachempfinden ! und gerade, wenn man negative gefühle für den "vater" entwickelt, macht es das nicht einfacher.

aber es ist nunmal (oftmals leider) so, dass der leibliche vater genauso (behördlich) gestellt ist wie die mutter...ob er sich kümmert oder nicht ! um dann das alleinige sorgerecht zu bekommen muß schon etwas "schlimmeres" passieren !
finde das auch ganz schön "krank" aber so ist es (leider)

zahlt er denn unterhalt ?

lg,
hexe

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gehe einfach zum jugendamt,habe ich auch gemacht.da mein exmann immer behauptet hat,er würde unsere tochter nicht bekommen und so,habe ich tagebuch geführt.das habe ich erst dem richter vom gericht gezeigt(er glaubte mir damals auch nicht)und er hatte sofort das jugendamt eingeschaltet,da der papa unsere tochter über 1 jahr nicht gesehen oder gesprochen hatte.
es gab ein paar gespräche und mein ex hatte zugestimmt,anscheinend ist ihm die kleine auch egal.

beate

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Hallöchen :-)

Stelle einen Antrag beim Familiengericht auf die Alleinige Sorge,
mit der Begründung dass sich der Vater weder sehen noch hören lässt.
Dass die gemeinsame Sorge in Euren Fall keinen Sinn macht.

So habe ich es getan,
weil sich bei mir leider auch der Vater meiner Tochter nicht mehr blicken,noch hören lässt
und das obwohl er in der Nähe wohnt.
Ich brauchte für den Umzug seine Zustimmung,
die bekam ich noch mit viel Reden.
Aber ich brauchte auch Seine Einwilligung für die für die Einschulung unserer Tochter,
konnte ihn aber nie erreichen.
Daher bin ich dann über das Familiengericht gegangen.

Ich habe,weil ich kein eigenes Einkommen habe,
Prozesskostenhilfe beantragt und bekommen
und musste dann für diese Angelegenheit (bei 3000 € Geschäftswert) nichts bezahlen.
Der Vater hingegen,muss nun knappe 1500 € zahlen.
Gedauert hat das alles insgesamt ein halbes Jahr.

Ich wünsche Dir viel Glück,
Nine #sonne