Kein Unterhaltsvorschuss nach Heirat. Was dann?

Hallo ihr Lieben,
brauche mal einen Rat. :-)
Aktuell bekomme ich für meine Tochter Unterhaltsvorschuss, da ihr Vater wohl nicht in der Lage ist diesen selbst zu zahlen. Dieser hat auch bereits geheiratet, was für das Amt an sich nichts daran ändert. Nun wird es aber demnächst so sein, dass ich selbst auch heiraten werde. Der Unterhaltsvorschuss fällt dann weg...Was soll ich eurer Meinung nach dann tun?? Auf den Unterhalt bin ich auf jeden Fall angewiesen...zum einen was sie Betreuung nach der Schule angeht und zum anderen fahre ich sie alle zwei Wochen zu ihrem Vater...wir treffen uns immer auf der Hälfte...einw Fahrt sind rund 150 km...er kann dies zusätzlich als Ausgabe angeben und ist ein Grund warum er keinen Unterhalt zahlen kann oder braucht. :-( Ich finde das irgendwie nicht gerecht...im Grunde müssen mein zukünftiger Mann und ich für alles auskommen. Bitte nicht falsch verstehen: Wir würden ALLES für die Maus tun. Aber was ist mit meinem Ex und seiner Frau? Irgendwie scheint mein Ex hier nur seine Rechte zu haben und die Pflichten sind Nebensache...das ärgert mich schon etwas...

Ich freue mich über eure Meinungen dazu.
Liebe Grüße

1

Eins vorweg: ich finde es grundsätzlich auch falsch, dass der UHV bei neuer Heirat weg fällt. Ggf. musst du die Heirat eben lassen.

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Unterhalt erzwingen wird wohl nicht funktionieren. Die UHV-Kasse wird versuchen, sich Geld vom Vater zurück zu holen bzw seine Zahlungen an das Kind zu erzwingen. Wenn das bisher nicht gelang, scheint dein Ex ein Mangelfall oder gar nicht leistungsfähig zu sein. Wenn das so ist, hilft wohl kein Aufstand.

LG

2

Hallo,

Ich würde mal mit einem Anwalt sprechen und den den Unterhalt neu berechnen lassen. Ansonsten kannst du nichts tun, das Geld wirst du anders nicht bekommen.

Lg

3

Hast du denn mal anwaltlich prüfen lassen, dass er wirklich nicht zahlen kann? Hat er sein Einkommen offengelegt?

Zudem sprich doch einfach mal mit deinem Ex

4

Wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt prüft das Amt automatisch und vor allem regelmäßig, ob der Vater zahlen kann oder nicht.

8

Genau. Aber sie können den Vater nicht dazu zwingen, dass er so ausreichend arbeitet, damit er den Mindestunterhalt zahlen kann. Ein Anwalt bzw. das Gericht kann das durchaus tun.

weitere Kommentare laden
5

Der Ex ist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Notfalls durch einen zusätzlichen Minijob. Nennt sich "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Ausnahme natürlich, er wäre zu krank, um zu arbeiten.

Warum ist er nicht in der Lage, den Unterhalt zu zahlen?

7

Die Theorie klingt immer ganz nett.... Die Praxis in Deutschland ist doch ganz klar. Ein Vater der nicht zahlen will, muss es auch nicht!
Ich kenne außerdem keinen einzigen Fall wo ein Vater zum minijob "gezwungen"wurde

9

Über das Jugendamt nicht, das ist klar, deswegen sollte man da immer zum Anwalt gehen und gerichtlich vorgehen. Zumindest auch einen Titel erwirken, das setzen ja Jugendämter auch eher nicht durch.

6

Du kannst dann nix tun. Der Unterhaltsvorschuss fällt weg. Es wird davon ausgegangen das der neue Ehepartner finanziell mit für das kind sorgt.

11

Der UHV fällt weg, das ist eben so (egal wie man das bewertet). Wenn Du wirklich überhaupt nicht einschätzen kannst, ob der KV nicht doch vielleicht was tun könnte, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, dannn geh zu einem Anwalt.

Bei manchen ist aber auch einfach nichts zu holen: Mein Vater konnte nicht zahlen, weil er Insolvenz anmelden musste und ließ sich dann von seiner neuen Freundin aushalten. Nachdem das Jugendamt schon vergeblich versucht hatte, ihn zu einer Arbeitsaufnahme zu bewegen, habe ich bzw. meine Mutter dann nicht geklagt.

13

<<<Nachdem das Jugendamt schon vergeblich versucht hatte, ihn zu einer Arbeitsaufnahme zu bewegen, habe ich bzw. meine Mutter dann nicht geklagt. >>>

Warum gibt man so schnell auf. Mir wollte das JA damals auch nicht helfen, wollten nur Ihr Geld zurück. Meinten sogar, es lohnt sich nicht zu klagen, da ich es verlieren würde und dann auf dem Geld sitzen bleibe. Ich habe es trotzdem gemacht. Habe meine Titel erwirkt und ich bekam den Unterhalt plus zwei Jahre rückwirkend Aufstockung zum UHV. Das Jugendamt musste sich hinten anstellen, um ihr Geld wieder zu bekommen. Der Titel gilt 30 Jahre, das wissen viele nicht. In dieser Zeit wäre dein Vater schon längst aus der Insolvens. Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt.

14

Tausche Insolvens gegen Insolvenz.#schein

weiteren Kommentar laden
12

Hallo.

Ich würde mir ganz schnell über einen Anwalt einen Titel holen. Der gilt 30 Jahre und ich denke mal nicht, dass dein Ex 30 Jahre lang nichts machen möchte.

Bei mir hats gewirkt.

Viel Glück.

LG

17

Vielen Dank für eure Beiträge dazu!
Also ich denke Anwalt ist hier dann wohl die bessere Lösung...
Die Entfernung habe zwar ich geschaffen aber für mich und die Kleine ist das die beste Entscheidung gewesen.
Er hat soweit ich weiß verschiedene Kredite angegeben weshalb er nicht zahlen kann. Er arbeitet aber wohl Vollzeit. Seltsam ist jedoch dass sich beide (seine Frau und er) jeweils ein Auto leisten können und regelmäßig in den Urlaub fahren können....es ist schwierig nachzuweisen woher das Geld wirklich kommt...das Jugendamt hat mir bei einem Gespräch ehrlich gesagt auch keine Hoffnungen gemacht, dass er irgendwann mal zahlen wird. Ständig heißt es Umgang und Unterhalt sind zwei verschiedene Paar Schuhe. An sich stimme ich dem zu. Umgang werde ich und habe ich nie verwehrt. Aber zu all den Rechten die er hat gehören auch Pflichten. Und dazu gehört auch der Unterhalt. Ich finde es nicht fair dass er leben kann wie er will und ich mir selbst Gedanken machen muss ob ich wirklich heiraten soll. Aber das ist wiederum deutsches Recht...
Den Termin beim Anwalt werd ich machen. Danach weiß ich dann mehr :-)

19

Mach da, dann bist du schlauer. Bei mir hat es sich gelohnt. Kredite spielen beim Unterhalt nicht wirklich eine Rolle, das ist sein Ding.

Viel Glück.

18

Hallo!
Ja, das ist unter anderem auch der Grund, warum ich nicht nochmal heiraten würde.

Der Vater meiner beiden Großen zahlt ebenfalls nicht. Er hatte damals sogar gekündigt und seine Abfindung "verprasst", meinte, ich würde genug verdienen...
Das JA hat -in meinen Augen- derzeit nichts gemacht.
Dort hatte ich direkt nach Trennung eine Beistandschaft eingerichtet.

Daraufhin habe ich dort die Beistandschaft gekündigt und habe geklagt. Erfolgreich!!

Tja, aber selbst das hat den Vater nicht interessiert.
Also bekam ich weiter UHV für die Kinder.

Meine RA meinte, damit der erstrittene Unterhaltstitel (sorry, keine Ahnung, ob das richtig formuliert ist und das alles so 100%ig richtig wiedergegeben ist) "erhalten bliebe" müsse ich jährlich diesen Titel wieder versuchen zu vollstrecken.
Wobei ich hier -meiner Info nach- den Gerichsvollzieher selbst hätte vorstrecken müssen.

Ich habe letzten Endes kapituliert.

Ich habe erneut eine Beistandschaft eingerichtet.
Der Vater meiner beiden Großen arbeitet mittlerweile bei seinem Kumpel unter Mindestlohn in diesem Gewerbe.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Angeblich hat das JA allerdings Möglichkeiten, die Steuerersrattung des Unterhaltssäumigen einzubehalten oder irgendetwas in diese Richtung.
Ob da etwas passiert oder nicht, weiß ich nicht.
Ich bin mittlerweile soweit, dass ich auch gar nicht mehr nachfrage.

Es war für einen kurzen Moment schön, einen Titel erkämpft zu haben, aber letzten Endes hat es mich traurigerweise nur Nerven gekostet.
:(

LG

20

Hast du den Titel nicht auf die Summe bekommen, die euch zusteht? So war es bei mir. Diese hat er mittlerweile abgestottert und die Kinder sind erwachsen. Staune mittlerweile auch, wieviel Geld er plötzlich verdienen kann. Also nicht aufgeben, der Titel gilt 30 Jahre und du musst nicht jedes Jahr vollstrecken.

21

Hallo! Eben erst gelesen! Danke für deine Antwort!
GLG