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Hallo!

Falls jemand von euch zu Heuschnupfen neigt: guckt nach den entsprechenden Bäumen. Birkenpollenallergiker leben WESENTLICH besser, wenn die nächste Birke einen Kilometer weit weg ist.

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Wir haben ein haus in hanglage und sind der höchste Punkt. Wir haben also keine Nachbarn auf Höhe, niemand kann ins Grundstück gucken. Allerdings können wir recht gut in die tieferliegenden Grundstücke einsehen. Je nachdem wie "hoch"die anderen liegen, ist es also vielleicht nicht so einfach mit einer hohen Hecke getan.

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Danke für den Hinweis.
Das Grundstück "über" uns ist so bebaut, dass sie die einzigen wären, die auf "unser" Grundstück gucken könnten von "oben".
Es ist jetzt auch nicht ein krasser Hang.
Wie leben in Norddeutschland #rofl
Aber dennoch sind wie eben dann der tiefste Punkt.
Wir waren am WE noch mal dort und haben es uns angeschaut.

Und halt die Nachbarn von gegenüber...Aber die liegen ja auf der gleichen Höhe.

Danke dir #winke

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Ps. Wir haben "ganz oben" nur Sonne....das haben die "unten" nicht.
Wie wäre es bei euch?

Bei uns ist es auch gerne etwas windiger. Aber wir liegen eben wirklich höher.

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Bei "uns" hätten wir sehr viel Sonne :)
Das Nachbarhaus, welches bereits steht und einen Tick höher liegt, nimmt uns keine Sonne.
Es liegt südlich und somit ist die Sonne ja recht hoch, wenn sie scheint.
Ich habe auch gestern morgen noch mal extra geschaut wie es (zumindest aktuell) mit der Ostsonne ist, aber auch da nimmt uns niemand etwas weg.
Ich kann es natürlich nicht ganz einschätzen, wie es im tiefsten Winter ist, aber jetzt steht die Sonne ja auch noch nicht soooo hoch wie im Juni.

Ich frage evtl.noch mal die direkten Nachbarn...
:)

#winke

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Hi,
zwei Grunddstücke bedeuten zwei Baufenster, da könnt ihr nicht einfach grösser bauen und mit Anliegerwohnung. Sorry, da wäre ich arg vorsichtig. Grundstücke die nicht bebaut werden, werden oft nach eine Nicht -bebauten-Frist pro Jahr Strafe anfallen, und das oftmals nicht wenig.

Jedes Baufenster/Grundstück bringt der Gemeinde Geld und die werden da sicherlich kaum Ausnahmen machen. Besonders in neuen Baugebieten ist es strenger als im Altbestand zu bauen.

Sorry, da geht ihr ziemlich blauäugig ran, einfach zwei Grundstücke zusammen legen zu wollen.#cool

Jedes Baugebiet hat auch eine Bauordnung, wie gross das Baufenster ist, wie hoch gebatut werden darf, Dachneigung, etc....da ist man von Anfang an schon vom Platz eingeschränkt.

Und wenn es Hanglage, lasst bloss Hochwasserdichte Fenster einbauen, auch wenn es kein Hochwassergebiet ist. Wir wurden auch ausgelacht, sind aber die Einzigen, die noch kein Wasser im Keller hatten.

Also, bei den Grundstücksgrössen, durften wir nur 12x12 Baufenster bebauen , und dazu 3-4 Stellplätze auf dem Hof.

also vorher ersteinmal informieren, was erlaubt ist, bevor ihr Euch Gedanken macht.

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Danke dir zunächst für deinen Beitrag.

Ich finde allerdings nicht, dass wir blauäugig an die Sache ran gehen.
Wir informieren uns doch.
Ich wollte allerdings erstmal ein paar Meinungen bez.des Grundstücks wissen, bevor wir konkreter fragen.

Die Baubetreuungsgesellschaft weiß, dass wir uns für die Grundstücke interessieren und was wir vor haben, ein persönliches Gespräch folgt noch, in der wir eben solche Fragen klären können.
Und um darauf bestens vorbereitet zu sein, informieren wir uns vorweg, worauf wir achten sollten und was für Dinge wir nachfragen können...

Die von dir genannten Dinge kommen mit auf die Liste, danke.
Aber ich mag es nicht stehen lassen, dass wir blauäugig an die Sache ran gehen oder ähnliches.

#winke

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So pauschal zu sagen, dass die TE "blauäugig" wäre, ist aber Quatsch. Die Regelungen sind sicher von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Meine Eltern zB haben es genauso gemacht: 2 Grundstücke gekauft und ein Haus draufgebaut. In der MITTE des so entstandenen großen Grundstücks. Sie mussten nur beim Amt eine Zusammenlegung der Grundstücke beantragen (und die Vermessungskosten dafür tragen) und dann konnte das Haus problemlos "auf der Grenze" stehen.

Also lieber erst informieren, bevor mal Unsinn schreibt und andere Leute als "blauäugig" betitelt ...

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Wenn ihr 2 Grundstücke zu einem zusammenfassen wollt, heißt das ,Vereinigungsbaulast‘. Das müsste dann auch vom Notar so im Kaufvertrag aufgenommen werden.

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Danke dir für deinen Hinweis #winke