Anzeige wegen Verleumdung / Rufmord, wegen Erinnerung

Hallo ihr Lieben!

Ich habe Erinnerungen aus meiner Kindheit, die ich jemanden erzählte und dann der Person zugetragen wurde, die mir das antat. Nun wurde mir mit Rechtsanwalt gedroht. (Glaube nicht, das sie das machen, aber es interessiert mich)

Für die eine Sache gibt es Zeugen. Bei der anderen Sache waren wir allein.

Kann man dafür wirklich angezeigt oder angeklagt werden?

LG

1

Klingt, als hätte jemand gewaltig Schiss, dass da etwas ans Tageslicht kommt und diese Person will dies unbedingt vermeiden und droht dir jetzt. Lass dich nicht einschüchtern und mache reinen Tisch, wenn du kannst!

Überlege dir sehr gut, wem du Dinge anvertraust. Wie man in diesem Fall sieht, war die Person, der du es erzählt hast, nicht vertrauenswürdig.

Alles Gute

2

Hallo,

ja, grundsätzlich schon.

Wenn Du erzählt hast, dass der Nachbar immer Omas Zeitung aus dem Briefkasten geklaut hat, wird das niemand weiter verfolgen.
Wenn Du aber jemanden einer echten Straftat bezichtigt hast, kann derjenige natürlich dagegen vorgehen.

Ich gehe jetzt mal natürlich davon aus, dass Du die Wahrheit gesagt hast. Dann kann es passieren, dass Du vor Gericht aussagen musst, auch sehr detailliert. DU bist dann die Angeklagte und musst beweisen das Du unschuldig bist, selbst wenn ER früher der Täter war. Unschuldig bist Du dann, wenn Du den Ermittlungsbehörden glaubhaft machen kannst, dass Du keine Verleumdung begangen hast, sondern die Wahrheit sagst.
Das könnte allerdings widerrum einen eigenen Prozess nach sich ziehen, in dem der frühere Täter belangt wird, wenn die Tat noch nicht verjährt ist und Du bereit bist eine eigene Anzeige zu stellen.

Im Grunde hängt der weitere Verlauf davon ab, wie gravierend das war, was Du der anderen Person anvertraut hast. Heftiger Vertrauensmissbrauch übrigens. Tut mir sehr leid für Dich! :-(

Alles Liebe

3

PS Ich stimme meiner Vorschreiberin zu, dass es hier wohl in erster Linie um Einschüchterung geht. In dem Fall sitzt Du am längeren Hebel, da die Person ja eigentlich überhaupt kein Interesse daran hat, dass die Sache offiziell verfolgt und damit öffentlich wird.
Bleib also stark und behaupte Dich. Nimm Dir notfalls einen eigenen Anwalt und mache klar, dass Du es drauf ankommen lässt.

5

Das ist wirklich ne total blöde Sache.

Ich habe mich darüber mit meinem Mann unterhalten und meine Tochter hat es leider mitbekommen und das der Oma erzählt. Also meine Tochter kann da nichts für. Und meine Mutter stellt mich jetzt als die Lügnerin hin. Bzw. tut sie das schon immer.

Das ist schon über 30 Jahre her und ich habe dafür keinerlei Beweise. Nicht mal Narben, bis auf die Erinnerungen. Es geht um eine absichtliche Verbrennung. Und die zweite Sache ist auch nicht der Rede wert, sie wollte halt ihren Willen durchsetzen, zog mich vor Zeugen ruckartig aus dem Bad und ich bin ungünstig mit dem Kopf gegen die Fließen geknallt. Ich habe aber keine Verletzung davon getragen, auch wenn es wehtat. Dafür gibt es halt die Zeugen.

Mein Bruder und ich haben keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern. Meine Große ging bis jetzt immer hin und hat das und auch andere Punkte angesprochen. Mir ging es wirklich teilweise sehr schlecht und sie macht sich halt mit 9 Jahren auch Gedanken. Meine Eltern waren sehr sauer und sie hat halt mit Anwalt gedroht, was sie auch schon bei anderen gemacht, aber nie getan hat. Deswegen hat mich das einfach interessiert. Hat sich jetzt vermutlich schlimmer angehört als es ist. Danke für die Mühe. #herzlich

weitere Kommentare laden
4

Da hat einer die Hosen voll.
Lass dich nicht einschüchtern.

6

Überleg Dir einfach nur mal, wieso die Person, die das getan hat, nicht erst einmal zu Dir gekommen ist, um zu fragen, wie Du darauf kommst. Natürlich droht man selbst mit dem Rechtsanwalt, wenn man jemanden einschüchtern will. Deine Reaktion darauf sollte also sein: "Oh, ich werde angezeigt? Sehr gut, dann kommt ja alles endlich ans Licht!". Was meinst Du, was das für eine Wirkung auf den Täter und diejenigen hat, die ihm bisher eventuell mehr glauben?

7

Also, ich sag mal so...
würde mir jemand etwas wirklich gravierendes nachsagen, wie sexuelle Übergriffe, Diebstahl... und nicht so Kleinkram, wie ein Bonbon mal stibitzt zu haben, dann würde ich nicht über dritte drohen lassen, dass ich einen Anwalt einschalten lasse, sondern würde es sofort ohne mit der Wimper zu Zucken machen. Dann würde der Anwalt alles weitere übernehmen. Warum erst groß tönen? Das macht man eigentlich immer dann, wenn man jemanden damit einschüchtern möchte und damit bezwecken möchte, dass der Mund gehalten wird. Dann muss man sich fragen, warum derjenige nicht gleich rechtliche Schritte einleiten lässt.
Von daher. Klar kann er sich jederzeit einen Anwalt nehmen, du aber auch. Davon abgesehen würde ich aber auch, bevor ich darüber mir jemanden spreche, der nicht sonderlich Vertrauenswürdig ist, selber zum Anwalt gehen und mich beraten lassen! Gewisse Anschuldigungen sind ja nicht ohne und werden natürlich auf Herz und Nieren geprüft. Daher muss auch geprüft werden, ob du nach so langer Zeit noch genügend Beweismaterial zusammen bekommst und ob Zeugen auch bereit sind auszusagen. Nicht selten stand ein Opfer letztendlich dumm da, weil nicht genügend Material gegen den Täter gefunden wurde. Blöd, aber in dem Fall weiß ja keiner was vorgefallen ist. Keiner möchte dir als Opfer sagen, du lügst, aber keiner möchte jemanden evlt unschuldig verurteilen. Das ist immer eine heikle Sachlage und da würde ich mich einfach sehr gut beraten lassen.

Alles gute

10

Die Person die mir gedroht hat ist meine eigene Mutter, zu der ich aber soweit keinen Kontakt habe, nur meine 9 Jahre alte Tochter geht hin und die hat ihr das erzählt. Ihr mache ich auch keine Vorwürfe, sie hat das halt mitbekommen als ich mich mit meinem Mann darüber unterhielt. Total blöd.

26

https://www.n-tv.de/ratgeber/Verwandte-duerfen-sich-beleidigen-article20835446.html

Alles gut! Wäre z.b. bei meiner Mutter so, dass ich SIE anzeigen müsste bei den ganzen Lügen, die sie verbreitet hat über mich. Aber darf sie alles, egal ob wahr oder nicht.

8

Um was geht es genau?
Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche der Gegenseite oder um das Einleiten von strafrechtlichen Ermittlungen gegen dich?

Sinnvollerweise das Schreiben der Gegenseite einstellen (namensbezogene Daten bitte schwärzen).

9

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Mir wurde nur mit Rechtsanwalt gedroht, weil ich angeblich lüge.

12

Ach so. Du hast noch kein Schreiben bekommen.

weiteren Kommentar laden
11

Wie hier schon gesagt wurde. Kalt darüber hinweglächeln. Nicht du hast etwas Böses getan, sondern dir wurde etwas Böses getan.

Aber, was mir noch auf dem Herzen liegen würde: Pass bitte auf, dass dein Kind nicht mit derlei belastenden Erinnerungen, in welcher Weise auch immer, konfrontiert wird erst recht nicht, wenn, wieso auch immer, da Kontakt besteht. Den würde ich an deiner Stelle auch einstellen nach dieser Sache.

15

Da überlege ich momentan auch noch. Sie kennt die Oma bisher nur von der lieben Seite. Am Telefon ließ meine Mutter kein gutes Wort über sie und hat auch gesagt, wenn sie noch mal zu Besuch kommen sollte, dann wird sie noch mal mit ihr sprechen. Und meine Große hat schon geweint und dementsprechend Angst. Die will da vermutlich eh nicht mehr hin.

14

Anzeigen kann jeder jeden wegen allem möglichen. Die spannende Frage ist immer, ob Anklage erhoben werden wird.

Wenn sich da schnell rausstellt, dass du deine Behauptungen beweisen kannst, dann wird es höchst wahrscheinlich keine Anklage geben.

16

Das Problem ist nicht der strafrechtliche, sondern der zivilrechtliche Weg mit strafbewehrter Unterlassungsaufforderung bzw -verfügung und Schaden- und Schmerzensgeldansprüche usw. Da könnte auf die TE einiges zukommen.

18

Die TE hat ihrem Ehemann erzählt, dass ihre eigene Mutter sie absichtlich verbrüht hat als Kind, was die Tochter der TE mitbekommen hat. Es würde mich sehr wundern, wenn darauf basierend Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen könnten.

weitere Kommentare laden
21

Meinungen (subjektiv Bewertungen) sind im größeren Umfang zulässig, sofern es nicht Schmähkritik oder Beleidigung ist.

Mit Tatsachenbehauptungen (Fakten, die objektiv überprüfbar sind) sollte man sich zurückhalten, wenn man den Nachweis der Richtigkeit nicht erbringen kann.
Falsche Tatsachenbehauptungen sind strafbar, wenn sie nicht nachweislich wahr sind.
Beweispflicht liegt also ausnahmsweise bei Dir!

Falsche Beschuldigung kann dann auch vorliegen.