Krankenkasse behalten?

Hallo:)
Mein Freund und ich planen eine Familie zu gründen jetzt ist es so das ich ja erstmal schaue wie ich versichert bin.
Ich arbeite in Deutschland und möchte zu meinem Freund in die Schweiz ziehen.
Wisst ihr ob ich meine deutsche Krankenkasse (Aok) behalten kann? DE arbeiten und Schweiz wohnen?

Vielen Dank schonmal :)

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Ich vermute, dass das damit zusammenhängt, wo du gemeldet bist und dass das deshalb nicht ginge. Aber am besten fragst du direkt bei der AOK nach. Die können dir zuverlässigere und verbindlichere Informationen geben als ein Forum.

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Mit diesen Fragen würde ich direkt an die AOK gelangen, zudem an ein Grenzgänger Büro, niederschwellige Angebote für wirklich alle Fragen rund ums Thema.

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Die AOK ist der richtige Ansprechpartner.

Die Krankenkasse musst Du behalten, weil Du in DE Sozialversicherungspflichtig bleibst. Evtl. kann ohne Wohnsitz in DE aber die Pflegeversicherung wegfallen. Familie mit Wohnsitz CH profitiert nicht von der deutschen Krankenkasse und Kinder sind dort extra zu versichern. Vielleicht ermöglicht der Schritt Dir den Wechsel in die private KV in DE, ich weiß es nicht, aber das würde ich mal prüfen. Bei Anmeldung in CH musst Du gegenüber den Behörden die Gleichwertigkeit der AOK gegenüber einer Grundversicherung in CH nachweisen, was aber kein Problem sein sollte.

Die Deutsche KV ist gegenüber den Schweizer Versicherungen eigentlich recht gut, aber die AOK wird Dir sagen können welche Einschränkenen Dich ggf. bei einer geplanten Behandlung IN der Schweiz erwarten. Beispiel: Entbindungskosten.

Falls das eine Dauerhafte Überlegung ist und auch Arbeiten in CH in Frage kommt hätte das in mehrfacher Hinsicht Vorteile und würde manches vereinfachen, aber das weißt Du bestimmt.

PS: Es sind nur Anregungen. Ich habe keine Ahnung und das geschriebene muss nicht stimmen. Bitte selber prüfen.

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https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Krankenversicherung-5000140-lebenslage-0

Deine Angaben sollten im Wesentlichen korrekt sein. Die Krankenversicherung sollte eine Bestätigung ausstellen, die man dann der zuständigen Behörde am neuen Wohnort geben kann.