Mutterpass und Risikoschwangerschaft

Hallo!
Nachdem meine alte FÄ diese Jahr eine junge Nachfolgerin bekommen hat stehe ich ein bisschen im Regen. In der 5. Woche wurde die SS festgestellt und ich sollte in der 8. Woche wiederkommen. Da wurde dann der US für 9.-12 gleich gemacht. Es war miserabel, da der Fötus unzugänglich lag und ich schätze sie hat mich wegen der erschwerte Vermessung eine Woche zurück gestuft. Den Anamnese-Fragekatalog hat eine Helferin ohne mich ausgefüllt. Er strotzt vor Fehlern. Ich wurde dazu bisher noch rein gar nichts gefragt. Ich habe acht Kreuze auf der Risikoliste, fühle mich aber alles andere als ausreichend betreut. Bei meiner ersten Schwangerschaft im Morbus Crohn Schub mit Medikamenteneinnahme lief alles anders. Es wurde nichts geigelt, alles lief über Kasse. Ich bin im Moment enttäuscht und verunsichert. Nächsten Mittwoch mache ich die teure Nackenfaltenmessung mit Labor und Frage mich wieso das nicht automatisch läuft wie vor fünf Jahren bei meinem Erstgeborenen. Bin ich von der ersten Schwangerschaft zu verwöhnt, oder hat sich die Gesetzeslage geändert?
LG, fanny

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Hallo Fanny,
hier werden mehrere Fragen aufgeworfen. Sie sind unzufrieden mit der gebotenen Sorgfältigkeit bei der Ausfüllung des Mutterpasses. Das kann ich nachvollziehen.

Sprechen Sie Ihre Ärztin darauf an. Es wird sicher auch nicht im Interesse der neuen Kollegin sein, wenn Ihre Patientinnen unzufrieden sind und evtl so sogar Fehler passieren!

Das klassische Ersttrimesterscreening ist eigentlich grundsätzlich eine IgeL-Leistung, denn jede Schwangere soll sch bewusst für die Beantwortung der Frage nach Chromosomenstörungen stellen und nicht "weil es die Kasse ja bezahlt". Zudem besteht ja meist keine medizinische Indikation dafür.
(Eine alleinige Nackenfaltenmessung stellt ja noch kein Ersttrimesterscreening dar)
Manche Frauenärzte rechnen den Ultraschall unter Angabe einer Diagnose mit der Krankenkasse ab, das ist aber eigentlich nicht korrekt.
An der Gesetzeslage hat sich da nichts geändert- aber Ihre alte Frauenärztin hat das patientinnenfreundlich geregelt- was aber nicht im Sinne der Allgemeinheit ist, denn es belastet das Gesamtbudget aller Versicherten (nur der theoretische Hintergrund).

Alles Gute!

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Vielen Dank Frau Kölsch, ich werde das im Hinterkopf behalten und nächste Woche an betreffender Stelle anbringen.