Stellt der FA es aus?

Hallo,

Ich arbeite als MFA in einer kleinen internistischen Hausarztpraxis. Wie gestaltet es sich mit einem Beschäftigungsverbot bei erneuter SS? Bei der 1. SS war ich nur an der Anmeldung eingesetzt, das wäre bei einer 2. SS ebenfalls möglich. Allerdings bin ich dort auch allen Erregern ausgesetzt. Da ich Ü35 bin , wollte ich nun wissen, ob Alter + Arbeitsplatz genügen, um ein BV bom Gyn zu erhalten? Ich leide an starken psychischen Belastungen, die aufgrund schwieriger Arbeitsverhältnisse (kollegial) entstehen. Möchte dies aber eigentlich nicht in der Begründung für ein BV stehen haben, da mein Chef mir keinerlei Rückenstärkung geben würde. Es ist alles sehr festgefahren und leider besteht trotz mehrmaliger Bitte seitens der Kollegen und Chefs kein Klärungsbedarf.
Ist unter diesen Umständen ein BV durch den Gynäkologen möglich?
Vielen Dank
Eine verzweifelte Aabbccdd

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Hallo a.,

wenn sie schwanger sind und an der Anmeldung arbeiten können und der normale Impfschutz vorliegt sowie zb auch CMV und Parvovirus B19 getestet sind, sie den Arbeitsschutz beachten gibt es eigentlich keine Indikation für ein BV. Höchstens über den Betriebsarzt der Praxis falls bei bestimmten Arbeiten eben kein infektionsschutz gewährleistet werden kann. Unbedingt ab der 12. SSW Grippeschutz impfen lassen! Sprechen sie mit ihrem FA bitte darüber. Alles Gute, fw