Beschäftigungsverbot?

Hallo,
zunächst bin ich gerade völlig verunsichert und überfragt was das Beschäftigungsverbot betrifft...
Ich bin Erzieherin und habe Kontakt mit Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren.
Ich bin jetzt Anfang der achten SSW und wurde nach Feststellung der Schwangerschaft vor zwei Wochen auch direkt krank geschrieben, da erst der Immuntest gemacht werden sollte.
Heute habe ich nun die Ergebnisse erhalten, ich bin nicht Immun gegen Mumps und Ringelröteln.
Auf Nachfrage, was das nun für meine Arbeit bedeutet, meinte mein FA nur, dass da der Arbeitgeber entscheiden muss, der hätte da genaue Vorschriften... ich weiß aber schon, dass das bei meinem Arbeitgeber nicht der Fall ist, der meinte im Vorfeld schon, dass er die Entscheidung mir überlasse, ob ich ins Beschäftigungsverbot möchte oder nicht. Und kurz vor mir waren auch schon zwei Kolleginnen schwanger geworden, da wurde das genau so gehandhabt, die haben sich aber direkt und gerne für das Beschäftigungsverbot entschieden.
Ich würde allerdings sehr gerne weiter arbeiten gehen, aber eben auch nur, wenn ich dabei nicht die Gesundheit meines Babys aufs Spiel setze.
Im Internet hab nun schon gelesen, dass bei Ringelröteln nach der 20. Woche die Gefahr für das Baby sinkt... aber was heißt das? Wäre es dann unbedenklich wieder zu arbeiten?
Bei Mumps hingegen habe ich gelesen, soll es ein komplettes Beschäftigungsverbot geben. Allerdings finde ich das seltsam, Mumps hatte in all den Jahren die ich nun im Kindergarten arbeite noch nie jemand gehabt, kommt das überhaupt noch vor? Wegen einer Krankheit, die zu sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht Auftritt, muss ich ja nicht zuhause bleiben, oder sehe ich das zu locker?
Die Ringelröteln machen mir da tatsächlich größere Sorgen, die kommen doch schon ab und an vor.
Sie merken sicher, ich bin wirklich verunsichert. Ich würde wirklich sehr gerne arbeiten gehen, aber möchte halt auch nichts riskieren. Vielleicht können Sie mir da etwas mehr Klarheit verschaffen? Was ist da der Rat aus ärztlicher Sicht? Mein FA wollte sich dazu leider nicht äußern.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank schonmal im Voraus,

MelMo

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hallo, ich verstehe ihre Gedanken dazu , es ist aber gesetzlich klar geregelt dass in diesem fall Ihr Arbeitgeber den Arbeitsplatz auf Gefahren, also auch Infektion, hin überprüfen muss. Gibt es da ggf Gefahren wie zb eine Ansteckung mit Ringelröteln, CMV.. ect ist der AG verpflichtet sie umzusetzen oder ins generelle BV zu schicken. So sind die Regeln. Kümmert er sich nicht darum kann es empfindliche strafen geben bis zu mehrere tausend Euro, siehe Muttierschutzgesetz. Niemand kann Eventualitäten von Infektionen vorhersehen, weswegen ihnen auch niemand diese Entscheidung abnehmen kann. Wir Ärzte können sie nur dazu aufklären. Alles gute, fw.