Arbeitgeber

Hallo,
meinem AG habe ich meine SS am 1.3.gemeldet .Bisher fand kein weiteres Gespräch statt. Auch nicht auf Nachfrage. Und ich arbeite alleine im Laden. Ist das denn zulässig?

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hallo, die aktuellen Bestimmungen und Maßnahmen für den AG stehen konkret im Mutterschutzgesetz. Hier ist auch eine Beschwerdestelle / Anlaufstelle genannt wo man sich bei solchen Dingen zur Beratung hinwenden kann. Eine frauenärztliche Klärung ist hier nicht möglich. Vg fw