Namensrecht - Wisst ihr Bescheid?

Hallo,

mein Partner und ich sind im nächsten Jahr seit 10 Jahren liiert und haben im Urlaub darüber gesprochen zu heiraten. Wir haben uns jetzt mal zusammengesetzt und schon einiges besprochen und auch über unseren (zukünftigen) Nachnamen:

Ich habe einen Sohn mit in die Partnerschaft gebracht und wir haben auch einen gemeinsamen Sohn. Wir drei heißen also x mit Nachnamen und mein Partner y. Er möchte seinen Nachnamen gern behalten und wäre einverstanden, wenn wir alle weiter x heißen und er weiter y. Ich würde eigentlich einen gemeinsamen Nachnamen bevorzugen und wäre auch bereit seinen Namen anzunehmen, möchte aber dadurch nicht meinen Ältesten ausschließen. Doppelname finde ich eigentlich blöd. Nun haben wir zwei Überlegungen:

1. Könnten wir heiraten, alles bleibt Namentechnisch wie es ist/ich nehme einen Doppelnamen an und wenn die Kinder groß sind nehme ich nochmal seinen Nachnamen an, bzw. lege den Doppelnamen ab (und damit meinen Nachnamen) und seinen komplett an (hoffe das ist verständlich)?

2. Mein Sohn möchte schon seit langem eigentlich lieber den Nachnamen seines Vaters tragen und hat dies schon öfter angemerkt. Er lebt aber bei uns (ist aber alle 2 Wochen beim Vater und einen Tag pro Woche). Könnte er trotzdem den Nachnamen "Z" seines Vaters übernehmen, wenn der gemeinsame Sohn und ich den Namen meines Partners annehmen (also y)?
Mein Nachname ist mir nicht wichtig und ich fand ihn nie schön und die ganze Familie die ihn meinerseits trägt ist sehr verkorkst... ich kann meinen Ältesten da schon verstehen, dass er den Namen seines Vaters weitertragen möchte, weil der wirklich schön ist. Für meinen Sohn wäre das auch der Grund den Nachnamen zu wechseln, weil er den Nachnamen viel schöner findet (nicht um sich von meiner Familie mit all ihren Macken abzuwenden!). Eigentlich wäre eine Namensänderung für meinen Sohn jetzt (er ist 11) auch schlau, weil dann später Abschlusszeugnisse etc. nicht geändert werden müssen, wenn er es ggf. erst ändert, wenn er volljährig ist.
Ich finde es nur sehr schade, dass dann die Brüder nicht gleich heißen, aber da gibt es ja noch mehr, was sie verbindet.

Zwar würde er ("Z") damit dann auch anders heißen als wir ("y"), aber wie ich ihn kenne wäre das für ihn weniger ein Problem, weil er dann wie sein Vater heißt und quasi nicht allein mit meinem Nachnamen dasteht ("X").

Ich hoffe alle ist soweit verständlich.

So nun meine Frage: Gehen beide Varianten und was würden für Kosten entstehen? Klar werde ich mich auch nochmal beim zuständigen Standesamt schlau machen, aber vielleicht kennt sich jmd. von euch in diesem Bereich ja super aus, weil er es selbst schon durch hat?

Danke und LG

Ella

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Huhu,

nur eben kurz zum Verständnis: dein Sohn aus erster Partnerschaft heißt wie du und du hast nach einer Scheidung deinen Mädchennamen wieder angenommen oder ward ihr nicht verheiratet?

Du könntest deinen jetzigen Partner heiraten, sein Name würde Familienname werden. Euer gemeinsames Kind heißt dann wie er, du kannst einen Doppelnamen machen und deinen 1. Sohn könnte man mit Einverständnis des leiblichen Vaters ebenfalls den neuen Familiennamen annehmen.

Später könntest du deinen Doppelnamen anlegen und nur den neuen Familiennamen führen.

Wenn dein 1. Sohn den Namen des leiblichen Vaters bekommen möchte, bin ich grade überfragt, da fehlen mir Infos zu obigen Fragen.

Zeugnisse etc werden später nicht geändert, denn es sind ja Urkunden im Original und zu den Zeitpunkten hätte er dann nunmal einen anderen Namen. Er wird dann wahrscheinlich häufiger mal erklären müssen, dass er nun einen anderen Namen trägt.

Andere Möglichkeit: dein Name wird Familienname und dein Mann nimmt einen Doppelnamen, Kinder heißen dann weiter wie du.

Oder jeder behält seinen Namen, ist natürlich auch möglich.

LG

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zu 1. Das kommt drauf an wie alt euer gemeinsamer Sohn ist. Ist er unter fünf jahre, bekommt er automatisch auch Y als Namen - wenn du das mit dem Doppelnamen machst. Ist er über 5, muss er sich anschließen, dass könnt ihr dann sein lassen und er bleibt bei X. Du kannst einen Doppelnamen machen und später das alte X dann wieder ablegen.

zu 2. Ich gehe davon aus, dass dein erstes Kind auch "nichtehelich" war.
Du kannst ohne Probleme dem Kind den Namen des Vaters erteilen also Z.

Namenserklärungen kosten bei uns 25 Euro plus 10 Euro für eine Bescheinigung plus Kosten für neue Kinderpässe je 13 Euro.

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meine nichte hat den nachnamen z genommen weil es ihr wunsch war 😀

also frag deinen Sohn und gut is es ohne viel kopf