Namensfrage Patchwork

Hallo zusammen,

ich wollte mal hören, ob sich jmd. von Euch auskennt, bzw. Erfahrungen zum Thema Patchwork und Heirat gemacht hat. Wurde vom Standesamt weiterverwiesen und es wusste am Telefon nun keiner eine Antwort:

Ich bin seit 11 Jahren liiert, wir haben einen gemeinsamen Sohn. Aus meiner vorherigen Beziehung habe ich einen 12-jährigen Sohn. Beide Kinder tragen meinen Nachnamen.

Nun möchten mein Partner und ich heiraten und ich würde gerne den Nachnamen meines Partners tragen. Mein großer Sohn sagt seit zwei Jahren (damals hat sein leiblicher Vater geheiratet), dass er gern den Namen seines Vaters tragen würde, weil der einfach schöner ist. Damit habe ich kein Problem. Ich möchte meinen Sohn nicht ausgrenzen und wenn er sich schon so lange so sicher ist, stimme ich dem gerne zu.
Beim Standesamt wurde mir heute mitgeteilt, dass das nicht geht. Er kann den Namen seines Vaters nicht tragen, weil wir damals die gemeinsame Sorge erklärt haben und zu dem Zeitpunkt tatsächlich auch noch dachten, dass wir heiraten. Nun möchte ich meinen neuen Partner heiraten, aber mein Sohn darf den Nachnamen nicht ablegen?

Es wäre wohl nur möglich, wenn er bei dem Vater wohnen würde und wenn der einen Antrag stellt.

Mein Sohn lebt bei uns und ist zur Zeit im Wechselmodell bei seinem Vater. Aber gemeldet ist er bei uns und das möchte ich nicht ändern.

Kennt sich jmd. aus, wie es wäre, wenn mein Sohn bei der Einbenennung in die Ehe widerspricht? Muss er dann weiterhin den Geburtstagnamen tragen oder darf er dann den Namen seines Vaters annehmen, wenn keiner hier noch so heißt?

Weiß jemand wo ich mich hinwenden kann um mich beraten zu lassen? Beim Standesamt wurde mir ja mitgeteilt, dass das nicht geht, bei der Behörde für Inneres und Sport wurde mir gesagt, dass es nur geht, wenn unser Sohn beim Vater leben würde.

Wäre für Rat und Erfahrungen von Euch dankbar 🙏🏻

LG

Ella

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Hallo!
Bischen verworren die Schilderung..
Ich habe verstanden:
Sohn 12J lebt bei euch und hat deinen Nachnamen. Er möchte gernen den Namen seines leiblichen Vaters annehmen.

Damit wäre es ja keine "Einbenennung in die Ehe" mehr ....
Eine Einbenennung nach DEINER Eheschließung mit deinem neuen Ehenamen benötigt:
Die Zustimmung des Vaters
Die Zustimmung des Kindes

Fehlt eines von beidem geht es halt nicht.

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Ja es ist schwierig das zu erklären, aber du hast es richtig verstanden, er möchte gern den Namen seines leiblichen Vaters annehmen. Ich habe Freitag nochmal mit einer sehr versierten Standesbeamtin gesprochen. Der Weg geht tatsächlich nicht.

Bei der Einbenennung bekäme er den Nachnamen meines zukünftigen Mannes (der nicht der Vater ist). Er kann aber nicht in die andere Richtung den Namen wechseln und den Namen seines leiblichen Vaters annehmen, auch nicht, wenn ich zustimme. Ganz logisch ist das für mich nicht, denn den Nachnamen könnte er ja in den meines Zukünftigen wechseln, wenn der Vater zustimmt.
Sie meinte aber auch, dass es diese Anfrage noch nie gab.

Naja wir werden es dann wohl so machen, dass der Ehename der meines zukünftigen Mannes wird und ich einen Doppelnamen trage bis mein Sohn erwachsen ist.

LG

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Hallo!
"Ganz logisch ist das für mich nicht, denn den Nachnamen könnte er ja in den meines Zukünftigen wechseln, wenn der Vater zustimmt. "

Doch,
ausnahmsweise ist das mal eine Regelung die völlig logisch ist.
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, das ein Kind auch namensmäßig in eine neue Familie integriert wird. Deshalb auch die Bezeichnung "Einbenennung".

Es ist ausdrücklich nicht vorgesehen den Nachnamen nach freiem Belieben hin- und her zu wechseln.

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Das Standesamt ist zuständig und nur weil dir die Antwort nicht passt... 😉 was nicht geht, geht nun mal nicht. Es ist keine Einbenennung.

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Ich kenne eine ähnliche Konstellation, da hat der Mann den Namen der Frau und der Kinder angenommen. Das wäre doch bei euch die einfachste Lösung, was spricht dagegen?

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Nein das wollen wir beide nicht.