Stillen und wieder arbeiten gehen Krankenschwester JVA

Hallo,

Ich bin Krankenschwester in einer Justizvollzugsanstalt. Als ich schwanger wurde, hatte ich eine "Bürotätigkeit " und bekam dann im 4. Monat ein beschäftigungsverbot. Jetzt fange ich zu 50% wieder an. Meine Tochter ist dann 1 Jahr und ich Stille noch. Ich blicke nicht so ganz durch bei den Gesetzen. Muss ich am Wochenende arbeiten? Muss ich mit Gefangenen arbeiten die mich im schlimmsten Fall angreifen? Muss ich zb. Verbandswechsel durch führen? Wie ist es mit der Methadon Vergabe? Ist eine reanimation schwere körperliche Arbeit? Ich sehe mich da schon bei einem Notfall und die Milch läuft fröhlich vor sich hin. Wie ist das mit den Pausen. Es steht überall was von 2 mal 30 min. Ich möchte nicht abpumpen auf der Arbeit. Steht mir sie Zeit in jedem Fall zu und kann ich entscheiden wann und wie ich diese Zeit nehme. Zb. Früher gehen da ich einen langen anfahrtsweg habe? Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen und jemand hat eine Antwort. Vielen Dank

ELTERN -
Die beliebtesten Milchpumpen 2024

Hebammen-Tipp
Medela Handmilchpumpe Harmony, Produktkarton im Hintergrund
  • hoher Bedienkomfort
  • leicht und kompakt
  • flexible Brusthaube
zum Vergleich
1

Hallo Ja,
ich muss gestehen, dass ich auf die Detailfragen keine Antwort habe.
Meine Erfahrung ist, dass es am besten ist, frühzeitig den Dialog mit Betriebsarzt und Betriebsrat zu suchen.
Ein Problem bzw Diskussionspunkt in diesen Gesprächen könnte sein, dass dein Kind dann bereits ein Jahr alt ist und hierbei bisherige Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen sich mit den WHO Empfehlungen widersprechen.
Ich habe dir hier einige hilfreiche Links eingestellt.

http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf
https://stillen-und-arbeiten.de/fragen-und-antworten/
https://www.bmfsfj.de/blob/94398/ec3b82f0bee1686cf13b4e01b76ca90a/mutterschutzgesetz-data.pdf

Liebe Grüße
Christina