Krankenhauskosten Eigenanteil bei Aufenthalt nach Geburt

Hallo,

normalerweise muß man ja für Krankenhaus-Aufenthalte einen täglichen Eigenanteil von 10 Euro zahlen. Muß man das auch nach einem Aufenthalt nach der Geburt?

Ich meine gehört zu haben, daß es dann nichts kostet. Ich habe heute nämlich eine Rechnung für die 3 Tage bekommen, die ich VOR der Geburt schon im Krankenhaus war, nicht aber für die Zeit danach.

Weiß das jemand genau, wie das üblich ist? Bin gesetzlich versichert.

Danke Euch,

Manuela (+ Niko, 4 Monate alt)

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Hallo Manuela,
ich bin auch gesetzlich versichert und musste für die 4 Tage im KH nach der Geburt keinen Eigenanteil bezahlen. Allerdings hat die Klinik mir dennoch eine Rechnung über 40 Euro geschickt. Zum Glück wusste ich, dass ich nichts bezahlen muß. Hab in der Krankenhausverwaltung angerufen und konnte die Rechnung dann wegwerfen.
Wie es mit der Zeit vor der Geburt ist, das weiß ich leider nicht. Aber bevor Du zahlst, frag lieber mal bei Deiner KK nach.
Viele Grüße,
Törtchen mit Tobias (24 Monate) und Manuel im Bauch (ET -11#schwitz)

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nein du musst nichts zahlen-nur wenn du wie du z.B schreibst schon 3 tage vorher da warst.
Beispiel:
Dein Kind kam am 1.1.07 zur Welt.Du bist aber am 28.12 eingeliefert worden.Dann musst du für den 28.,29. 30. und 31 zahlen.
Danach nichts mehr weil da dein Kind kam!

Ab nem bestimmten Tag musst du dann wieder zahlen aber da muss man glaube ich schon sehr lange im KH sein.
Ich war 6 Tage da und musste nichts zahlen!

LG Tina

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Das ist richtig so - der Tag der Geburt incl. 6 Tage ist kostenfrei- bleibst du länger drin (wie z.B. nach einem KS) bezahlst du auch wieder.

LG

Gabi

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Hallo,

ich war vor der Enbindung zum Belastungs CTG im KArnkenhaus, ca einen halben Tag, habe dafür auch eine Rechnung bekommen, habs auch bezahlt.

Gruß Krisitna

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Hallo,

ich arbeite in der Verwaltung einer Frauenklinik.

Wenn Du vor der Geburt bereits 3 Tage in der Klinik warst, lohnt es sich trotzdem, mal bei der Krankenkasse nachzufragen, ob diese 3 Tage evtl. auch übernommen werden.

Wir haben von verschiedenen Patientinnen erfahren, daß deren Krankenkassen auch den Eigenanteil solcher "Vor-der-Geburt"-Tage übernommen haben. Und zwar dann, wenn nicht die 6 Tage nach der Entbindung, die generell zuzahlungsfrei sind, in Anspruch genommen worden sind. Wenn Du z. B. am Tag XY entbunden hast und warst anschließend noch 3 Tage stationär im KH, hättest Du noch 3 Tage "übrig".

Welche Krankenkassen diese Kulanzregelung haben, weiß ich nicht, aber frag doch mal bei Deiner Kasse nach, BEVOR Du die Rechnung begleichst.

Viel Glück
Sirius

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Hallo,

Danke Euch allen für die Antworten! Insgesamt war ich 9 Tage in der Klinik - 3 Tage vorher und 6 Tage nach der Geburt, so daß ich dann nur die 3 Tage bezahlen muß!

Liebe Grüße,

Manuela (+ Niko, 4 Monate)