Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallöchen, meine Elternzeit endet Mitte September und nun stecken wir im Versuch fürs Geschwisterchen. Sollte es klappen spricht meine Chefin sofort eine Beschäftigungsverbot aus. Ist bei uns üblich. Ich arbeite in der Altenpflege.
Nun meine Frage. Bekomme ich dann im Beschäftigungsverbot mein Gehalt wieder obwohl ich doch gar nicht angefangen habe?
LG und danke schon mal 😊

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wir folgt beantworten:

Der Arbeitgeber muss das Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn), wenn er dich außerhalb der Schutzfristen vor bzw. nach der Entbindung aufgrund eines generellen Beschäftigungsverbots nicht mehr beschäftigt.

Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt (siehe § 18 S. 1 und 2 MuSchG). D.h. die Berechnung orientiert sich nicht an den letzten drei Monaten vor Beginn der erneuten Mutterschutzfrist bzw. des Beschäftigungsverbots, in denen du aufgrund der Elternzeit kein Arbeitsentgelt erhalten hast.

Vielmehr wird das vorhergehende Entgelt, welches du vor der Elternzeit und dem Mutterschutz des 1. Kindes erhalten hast, bei der Berechnung zugrunde gelegt. Die Tatsache, dass du nicht wieder angefangen hast zu arbeiten, bleibt dementsprechend unberücksichtigt.

Wichtig dafür ist, dass du deine Elternzeit durch schriftliche Mitteilung an deinen Arbeitgeber beendest bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra