Elternzeit für Mutterschutz abbrechen?

Hallo,

ich befinde mich z.Z. in Elternzeit. Diese endet zum 11.01.2020. Nun erwarte ich mein zweites Kind mit ET am 14.01.2020, womit ich im November in den Mutterschutz komme.

Mein AG hat mir mitgeteilt, dass ich die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes abbrechen muss, damit dieser von meinem AG bezuschusst werden kann.

Ist das tatsächlich so?

Fällt so nicht mein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit weg?

LG
Anka

1

Liebe Anka,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Es ist richtig, dass die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz gleichzeitig nicht möglich sind. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetzlich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG.

Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie die bis dato laufende Elternzeit offiziell beenden.

Ihr Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das ältere oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.

Der Anspruch auf die Elternzeit des älteren Kindes ist also vielmehr unterbrochen/aufgeschoben, nicht jedoch verfallen. Die infolge der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfügbare Restelternzeit kann auch noch für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beantragt werden (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEEG).


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

2

Hallo Alexandra,

herzlichen Dank für die schnelle und wirklich aufschlussreiche Antwort! :-)

Viele Grüße
Anka