Elternzeit und Urlaubsanspruch

Guten Abend!

Ich habe eine Frage bzgl des Urlaubsanspruch während der Elternzeit. Meine Situation ist etwas anders als gewöhnlich würde ich sagen. Ich bin Mama von 6 Kindern und befinde mich quasi seit Januar 2007 durchgehend in Elternzeit, wohlgemerkt beim selben Arbeitgeber! Allerdings habe ich stets meine Elternzeit für den neuen Mutterschutz „beendet“ und zwischen dem 3. Geburtstag von Kind Nr. 4 und der Geburt von Kind Nr. 5 wäre ich theoretisch arbeiten gegangen, bekam aber auf Grund von Komplikationen ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. Die Elternzeit meines 6. Kindes endet am 02.02.2021 und ich frage mich halt wie es mit meinem Urlaubsanspruch ausschaut.... habe ich überhaupt welchen?

Ich hoffe ich konnte meine Situation halbwegs verständlich darstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Biene 🐝 83 mit 6 Kids an der Hand 🥰

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Der Arbeitgeber kann den Anspruch auf Erholungsurlaub, der dir für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG). Das bedeutet, für die Jahre, in denen du die vollen 12 Monate eines jeden Jahres in Elternzeit warst, besteht für deinen Arbeitgeber die Möglichkeit den Urlaubsanspruch vollständig zu kürzen, sodass dir hier kein Urlaub mehr zusteht.

Für Mutterschutzzeiten kann der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. Daher kläre bitte mit deinem Arbeitgeber, ob aus vorhergehenden Mutterschutzzeiten noch Resturlaub besteht. Wenn du noch Resturlaub hast, dann verfällt dieser zum 31.12. des Folgejahres nach Beendigung der Elternzeit.

Im Jahr 2021 kann dein Arbeitgeber für den Monat Januar deinen Urlaubsanspruch kürzen. Ab Februar besteht dann wieder Urlaubsanspruch.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Hallo und vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft mir um einiges weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Biene83