Elternzeit 2 Jahre wie nehmen ?

Hey , ich werde nach der Geburt meines Sohnes anschließend 1 Jahr in Elternzeit gehen , diese muss ich nach der Geburt auch kennen Arbeitgeber mitteilen. Jetzt ist es so das ich wenn mein Sohn eingeschult wird nochmals 1 jahr gehen möchte ? Wann muss ich das beantragen , geht dass überhaupt 😭?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es jedem Elternteil möglich, die Elternzeit auf drei Zeitabschnitte zu verteilen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 6 BEEG).

Für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG).

Für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes muss die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEEG).

Dein Vorhaben ist rechtlich möglich. Beachte die sieben-Wochen-Frist für den ersten Zeitabschnitt deiner geplanten Elternzeit, d.h. die Elternzeit, die du direkt im Anschluss an die Entbindung nehmen möchtest. Für den zweiten Zeitabschnitt deiner Elternzeit, d.h. die Elternzeit, die du mit der Einschulung deines Kindes nehmen möchtest, ist die 13-Wochen-Frist zu beachten.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Super vielen lieben Dank ,

Sehr verständlich erklärt .