Elterngeld Elternzeit wieder schwanger

Hallo
Ich bin grade in Elternzeit und habe mein Elterngeld plus für zwei Jahre gesplittet.
Jetzt müsste ich eigentlich im Januar wieder arbeiten, aber ich bin jetzt wieder schwanger und mein Mutterschutz würde im März 2020 beginnen. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld? Kann ich wieder zwei Jahre Elternzeit beantragen fürs zweite Kind und mein Platz auf Arbeit würde bleiben? Und was passiert mit meinem restlichen Elterngeld wenn ich das früher kündigen würde und sagen wir mal September Oktober wieder arbeiten gehen würde ? Würde es denn was bringen für die Finanzen wenn ich wirklich früher wieder arbeiten gehen würde?
Liebe Grüße

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Liebe Ratsuchende,

Fragen rund um das Thema Elterngeld können im Rahmen des Forums nicht beantwortet werden (siehe Hinweis über den Diskussionen). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums. Außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.

Vielen Dank für dein Verständnis und für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Elternzeit: du meldest ganz normal wieder nach der Geburt an, Anspruch hast du ja auf bis zu 3 Jahre.

Elternzeit früher beenden um arbeiten zu gehen musst du bei denen AG beantragen, er muss dem aber nicht zustimmen. Du kannst auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten, musst du aber auch beantragen. Das geht auch während des Elterngeldes!

Fürs neue Elterngeld zählen wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz, von deinem vorigen Elterngeld werden allerdings nur 14 Monate ausgeklammert, also keine 22. somit wirst du eh etliche 0-Monate haben.

Ich glaube ich würde meine Elternzeit verlängern bis zum neuen Mutterschutz...