Beschäftigungsverbot

Hallo Fr. Behrens
Wer darf ein BV ausschreiben vor 4 Jahren habe ich es vom FA bekommen .
Jetzt bin ich aktuell wieder ss und mein FA gibt es mir nicht er meinte das muss der Betriebsarzt machen was ist wenn er es nicht macht.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Ein individuelles Beschäftigungsverbot setzt zwingend ein ärztliches Zeugnis voraus, vgl. § 16 MuSchG. Ein Attest von einer Hebamme oder einem Entbindungshelfer genügt also nicht. Das Zeugnis muss jedoch nicht zwangsläufig von Gynäkologen ausgestellt werden, sondern kann z.B. auch von Orthopäden oder Neurologen ausgestellt werden. Auch der Betriebsarzt kann das Zeugnis ausstellen. Der Arbeitgeber darf kein amts- oder fachärztliches Attest ver-langen. Es besteht ein Recht auf freie Arztwahl (vgl. § 76 SGB V).

Es liegt jedoch grundsätzlich im Ermessen der Ärzte zu prüfen und zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot vorliegen (Beurteilungsspielraum). Ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist insbesondere bei jeder Schwangerschaft neu zu beurteilen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra