Gehaltserhöhung im BV

Hallo, ich bekomme ab September eine Gehaltserhöhung (Entwicklungsstufe nach Zeit im öffentlichen Dienst) ich habe jetzt 3 Jahre auf diese Erhöhung gewartet. So wie es aber aussieht werde ich ins BV gehen. Derzeit habe ich noch Urlaub bis zum 15.9. Würde ich im BV den erhöhten Arbeitslohn bekommen? Oder ist die Bemessungsgrundlage 3 Monate vor Schwangerschaft? Diese Gehaltserhöhung hat damit für mich ja auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Meine Verluste auf zwei Jahre gerechnet wären wenn die Gehaltserhöhung nicht berechnet würde schon enorm.
Vielen Dank für Ihre Hilfe

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https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html Absatz (4) Punkt 2.
Da die Gehaltserhöhung eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist, hat diese ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit in die Gehaltshöhe beim Beschäftigungsverbot (hier nach §18) einzufliessen.

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Danke für die Antwort!

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG ist bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für Leistungen wie den Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) zugrunde zu legen, und zwar ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

Die Gehaltserhöhung ist eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe und wird ab September wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gehaltserhöhung also bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Zahlung des Mutterschutzlohnes zu berücksichtigen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra