Guten Tag Frau Behrens,
Mich beschäftigt eine Frage zum Mutterschaftsgeld.
Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019.
Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann.
Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbarung, dass diese Tätigkeit auf die Elternzeit bis zum 31.8.2019 befristet ist.
Ab dem 1.9.2019 wäre ich im Normalfall wieder in meinem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis gestanden.
Demnach war meine Information bisher, dass mir mit der vorzeitigen Beendigung der alten Elternzeit, eine arbeitgeberzuzahlung zum Mutterschaftsgeld, in Höhe meines Vollzeitgehaltes zusteht (abzüglich der krankenkassenzahlung).
Jetzt hat mein Arbeitgeber mir aber keine Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld überwiesen. Lediglich meinen restlichen Lohn bis zum Mutterschutz.
Können Sie mir vielleicht sagen, was mir denn nun rechtlich zusteht?
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung Elternzeit
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