Elternzeit verlängern

Hallo Frau Behrens,

ich habe eine Frage bzgl. Verlängerung der Elternzeit. Ich habe am 17.1.2019 entbunden und Elternzeit beantragt bis 30.09.2020.
Ich wollte am 1.10.2020 wieder starten.
Nun bin ich am überlegen ob ich bis 1.2.2021 verlängern soll. Wie läuft so eine Verlängerung ab? Reicht es wenn ich meinen Arbeitgeber darüber informiere oder muss ich anfragen ob die Verlängerung genehmigt wird? Gibt es da Fristen?
Vielen Dank für ihre Antwort!!

1

Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Prinzipiell wird durch den Antrag auf Elternzeit der Zeitraum verbindlich festgelegt. Eine anschließende Verlängerung der Elternzeit ist danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG). Zu beachten ist hierbei die 7-Wochen-Frist gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG, d.h. wer Elternzeit beanspruchen (bzw. verlängern) will, muss sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen vor Beginn der (geplanten verlängerten) Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra