Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot

Guten Tag,
Mein Chef hat mich ab dem 4. Monat freigestellt (ich bin Zahnmedizinischen Fachangestellte), weil er keinen geeigneten Arbeitsplatz für mich zur Verfügung stellen konnte. Dadurch habe ich aber die Urlaubstage quasi nicht genommen.
Ist es rechtens da jetzt eine Auszahlung zu bekommen? Oder wäre es zu frech danach zu fragen, weil ich ja Monate zu Hause war.?

Mit freundlichen Grüßen

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten (vgl. § 24 MuSchG), d.h. du hast trotz Beschäftigungsverbot einen Anspruch auf Erholungsurlaub.

Hast du deinen Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kannst du den Resturlaub nach dem Ende des Beschäftigungsverbots im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (vgl. § 24 S. 2 MuSchG). Der Resturlaub verfällt während der Zeit des Beschäftigungsverbots folglich nicht.

Der Urlaub ist vorrangig in Form von Freizeit zu nehmen, da Sinn und Zweck des Urlaubsanspruchs die Erholung sein soll.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra