BV in TZ in EZ und Stkl Wechsel wegen Elterngeld

Schönen guten Abend,

Ich hätte 2 Fragen.

Ich arbeite normalerweise Teilzeit in Elternzeit bis Juli 2020. Ich bin schwanger und der ET ist der 18.05.20. Habe nun ein Beschäftigungsverbot. Wie viel Elterzeit wird mir wieder "gut geschrieben"?
Ab BV oder nur die 2 Monate nach ET?
Auf dem Antrag des Finanzamts steht das die stkl Änderung ab dem Monat gültig wird, indem es beantragt wird. Wir haben im Oktober beantragt, leider stkl 3 erst ab 01.11.19.
Bringt das jetzt überhaupt noch etwas fürs Elterngeld? Oder können wir die stkl ab 01.01.20 auch wieder ändern da es eh keine Auswirkungen hat?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

1

Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 MuSchG (Schutzfrist vor der Entbindung = sechs Wochen; Schutzfrist nach der Entbindung = acht Wochen) ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden (vgl. § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG). In diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.

Dein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das ältere oder für das jüngere Kind.

Folglich kann die „aufgesparte“ Elternzeit, die sich aus der Inanspruchnahme des Mutterschutzes ergibt, zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden. Es geht folglich nicht um den Zeitraum ab BV und auch nicht um die zwei Monate nach ET. Sprich dazu am besten noch einmal mit deinem Arbeitgeber.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

2

Hallo Frau Behrens,

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Können Sie mir auch die 2. Frage beantworten?

Ob sich der stkl wechsel noch gelohnt hat oder ob wir ab 01.01.20 wieder wechseln sollten, da es keine Auswirkungen auf das Elterngeld hat.

Vielen Dank.

Viele Grüße

3

Im Rahmen des Forums können leider keine steuerrechtlichen Fragen sowie Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet werden (siehe angehängter Hinweis über den Diskussionen). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.

Vielen Dank für dein Verständnis.

Liebe Grüße,
Alexandra