Elternzeit

Mein Mann und ich haben bereits 2 Kinder und erwarten im Mai unser 3, Ich würde gerne wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen und mein Mann diesesmal 2 Monate geht das?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 und 2 BEEG).

Jedem Elternteil stehen also bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu. Dabei kann jeder Elternteil seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 6 BEEG). Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden (vgl. § 15 Abs. 3 S. 1 BEEG).

Beachte, dass die Elternzeit, wenn sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden soll, spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden muss (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG).

Euer Vorhaben bezüglich der Elternzeit ist also sowohl für dich als auch deinen Mann möglich.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Danke für die Antwort!! Das hört sich ja prima an! Ich bin allerdings zum Zeitpunkt der Geburt noch bis zum 2 Lebensjahr in Elternzeit von Kind 2, trotzdem neu beantragen quasi eine doppelte Elternzeit 😅