Teilzeitarbeit in Elternzeit

Guten Tag,

Ich möchte gerne bei meinem Chef einen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit stellen.

Im Vorfeld wollte ich ursprünglich die Elternzeit abbrechen und 25 % arbeiten gehen, jedoch muss ich Feiertage und Wochenenden gehen, ich arbeite in der Pflege.
Jedoch ist es mir momentan nur möglich an normalen Werktagen zu arbeiten.

Wenn ich jetzt den Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit stelle, mit der wöchentl. Stunde Zahl von Montag bis Freitag ohne Wochenende und ohne Feiertage und die genaue Zeit, kann er das dann ablehnen?
Die Voraussetzungen laut Gesetz kenne ich.

Mfg Jasmin

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sollen sich dein Arbeitgeber und du über den Antrag bezüglich der Verringerung der Arbeitszeit und ihrer Verteilung innerhalb von vier Wochen einigen (vgl. § 15 Abs. 5 S. 2 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten und die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll angegeben werden.

Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnen möchte (dazu wäre er also grundsätzlich berechtigt), müsste er dies mit schriftlicher Begründung innerhalb folgender Fristen machen: Spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags bei Verringerung der Arbeitszeit in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes. Für eine Ablehnung müsste dein Arbeitgeber also sowohl gesetzliche Fristen einhalten und die Ablehnung insbesondere schriftlich begründen.

Sofern du und dein Arbeitgeber kein Einvernehmen über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit erzielt haben und dein Arbeitgeber den Antrag nicht schriftlich innerhalb der genannten Fristen ablehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend deinen Wünschen als festgelegt.

Sollte dein Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit rechtzeitig ablehnen, könntest du Klage vor dem Arbeitsgericht erheben (vgl. § 15 Abs. 7 S. 7 BEEG).

Sprich am Besten nochmal persönlich mit deinem Arbeitgeber, ihm ist sicher auch daran gelegen die Teilzeit in Elternzeit mit dir im Einvernehmen regeln zu können, sodass die Verteilung der Arbeitszeit für beide Seiten passt.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank