Fragen zu Familienversicherung allgemein und während Elternzeit

Guten Morgen,
Mein Mann ist freiwillig gesetzlich versichert, da sein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ich bin gesetzlich pflichtversichert. Wir sind beide bei unterschiedlichen Krankenkassen und eins unserer Kinder ist bei mir familienversichert und eins bei meinem Mann. Nun habe ich von einer nicht zulässigen doppelten Familienversicherung gelesen. Ist das bei uns der Fall? Oder ist das so erlaubt wie wir es machen? Oder ist es Pflicht dass alle Kinder bei einem Elternteil mit familienversichert sind?

Und noch eine weitere Frage:
Bin nun wieder schwanger und mein Mann nimmt auch mindestens 2 Monate Elternzeit. Da er freiwillig gesetzlich versichert ist müsste er während der Elternzeit ja seine Krankenversicherung selbst bezahlen. Gilt das nur für komplette Kalendermonate oder auch wenn er zb von 5.4.20 bis 4.5.20 Elternzeit nimmt? Könnte er während seiner Elternzeit mit zu mir in die Familienversicherung und wäre dann beitragsfrei mit versichert? Er wird während der Elternzeit nicht arbeiten und somit kein zusätzliches Einkommen haben.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Hallo liebe Tara,

gerne beantworte ich dir deine Fragen.

Zu deiner ersten Frage bezüglich der Familienversicherung eines Kindes bei deinem Mann und eines Kindes bei dir:
Das ist so überhaupt kein Problem. Da Ihr beide gesetzlich krankenversichert seid, könnt Ihr selber frei entscheiden bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Ihr euer Kind jeweils in der Familienversicherung absichern wollt.
Der Begriff "doppelte Familienversicherung" ist dann zutreffend, wenn Ihr ein und das gleiche Kind jeweils einmal bei dem Vater und einmal bei der Mutter familienversichert. Euer Kind wäre dann "doppelt" Familienversichert. Das ist so nicht möglich.

Zur Beantwortung deiner weiteren Frage bezüglich der Versicherung deines Mannes während der Elternzeit muss ich etwas weiter ausholen.
Da dein Ehemann sogenannter höherverdienender Arbeitnehmer ist, liegt bei deinem Mann eine Versicherungsfreiheit vor. Er hat daher die Entscheidungsmöglichkeit sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Nach deinen Angaben hat sich dein Mann für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Auch während der Elternzeit ändert sich der Versicherungsstatus deines Ehemannes nicht. Somit ist er auch während der Elternzeit freiwillig versichert.
Es gilt hier allerdings folgende Besonderheit: Die freiwillige Versicherung währen der Elternzeit deines Ehemannes wird beitragsfrei gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass dein Mann ohne die freiwillige Versicherung eigentlich einen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bei deiner Krankenkasse hätte.

Da du bereits geschrieben hast, dass dein Ehemann während der Elternzeit keine Einkünfte erzielt, hat er grundsätzlich den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse.
In dem Fall läuft die freiwillige Krankenversicherung während der Elternzeit deines Mannes einfach weiter, er hat aber in diese Zeit keine Beiträge zu entrichten.

Dies gilt für den genauen Zeitraum der Elternzeit. Beginnt die Elternzeit am 05.04.2020 und endet am 04.05.2020 dann wird für diesen exakten Zeitraum die Beitragsfreiheit vorgenommen.

Weitere Informationen zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung findest du auch hier: https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/familienversicherung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/


Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen verständlich beantworten. Ansonsten melde dich gerne nochmals!

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen

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Vielen Dank für die schnelle und genaue Antwort. Zur zweiten Antwort bzgl Versicherung in der Elternzeit hätte ich noch Rückfragen:
Genau, mein Mann ist freiwillig gesetzlich versichert. Wie müssen wir nun vorgehen dass er während der Elternzeit beitragsfrei versichert bleibt? Braucht seine Krankenkasse einen Nachweis dass ich gesetzlich pflichtversichert bin? Bekomme ich so eine Bestätigung von meiner Krankenkasse? Und bleibt mein Mann dann während seiner Elternzeit weiterhin bei seiner jetzigen Krankenkasse versichert (allerdings dann beitragsfrei) und muss während dieser Zeit nicht zu mir in die Familienversicherung bei meiner Krankenkasse wechseln? Und wie ist es mit dem Kind das bei ihm mit versichert ist? Das ist dann auch automatisch weiterhin bei seiner Krankenkasse während seiner Elternzeit über ihn versichert?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und viele Grüße
Tara

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Hallo Tara,

wie du schon richtig erkannt hast, bleibt dein Mann während der Elternzeit bei seiner bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert. Seine Versicherung wird in dem Zeitraum allerdings dann beitragsfrei gestellt werden.

Ein Krankenkassenwechsel deines Mannes zu deiner Krankenkasse findet daher nicht statt und die Familienversicherung eures Kindes bleibt bei der Krankenkasse deines Mannes einfach fortbestehen.

So ist in der Regel das Vorgehen:
Dein Mann bekommt von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Elternzeit. Diese Bescheinigung reicht Ihr dann an die Krankenkasse deines Mannes weiter.
Legt der Bescheinigung einfach gleich ein kurzes Anschreiben mit bei, in dem Ihr mitteilt, dass dein Mann während der Elternzeit über keinerlei Einkünfte verfügt und du selbst bei der Krankenkasse XY versichert bist. Bittet auch schon einmal darum die Versicherung deines Mannes in der Zeit daher beitragsfrei zu stellen.

Die Krankenkasse deines Mannes wird sich dann entweder selber mit deiner Krankenkasse kurzschließen um sich bestätigen zu lassen, dass du auch wirklich dort versichert bist, oder von dir noch eine Mitgliedschaftsbescheinigung deiner Krankenkasse anfordern. Das handhaben die Krankenkassen alle etwas unterschiedlich.

Setzt euch am Besten einfach vorab schon einmal mit der Krankenkasse deines Mannes in Verbindung und erfragt dort direkt welche Unterlagen die Krankenkasse von euch benötigt.

Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten. Sollten noch weitere Fragen auftauchen, dann melde dich gerne.

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen