Darf ich auf meine Nichte aufpassen

Meine Schwester arbeitet in einer Arztpraxis und ihr Mann arbeitet in einen Lebensmittelgeschäft. Ihre Tochter ist 6 Jahre alt. Beide bekommen nicht frei. Darf meine Schwester weiterhin ihre Tochter zu uns bringen wenn sie beide arbeiten müssen? Ach ja, wir wohnen in bayern. Bei uns gelten Ausgangsbeschränkungen

Meine Kinder sind 13 und 10. Darf ich anders Rum auch meine Kinder zu ihr bringen wenn sie frei hat und mein Mann und ich arbeiten müssen?

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Hey soweit ich weiß,steht deiner Schwester eine Notfallbetreuung zu ??
Wieso nutzt sie die nicht??
Wie habt ihr es denn bis jetzt geregelt ??

Lg

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Weil vielleicht beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen? In manchen Bundesländern ist das zumindest so geregelt.

Bei uns müsste in diesem Fall der Vater durch den Arbeitgeber nachweisen lassen, dass er für den weiteren Betrieb des Geschäftes unentbehrlich ist. Die Mutter wiederum müsste diesen Nachweis nicht erbringen, da sie im medizinischen Bereich tätig ist.

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"Weil vielleicht beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten müssen?"

Ist schon längst aufgehoben worden!

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Ja ihr steht die notfallbetreuung zu. Aber im Kindergarten haben schon drei Erzieherinnen fieber. Da war die kleine letzte Woche. Einen Tag hatte dann ihr Mann frei und einen Tag meine Schwester. Aber da waren ja die ausgangsbeschränkungen noch nicht so streng.

Übrigens fallen auch Verkäufern im lebensmitteverkauf unter die Sparte denen sowieso notfallbetreuung zusteht. Das weiß nur fast keiner. Die Liste wird ständig ergänzt

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Da die Notfallbetreuung weiterhin bestehen bleibt, müsstest du deine Nichte doch auch betreuen können. Man soll Kontakte auf das nötigste beschränken und auf ein Minimum reduzieren. Sehe ich hier als gegeben. Es heißt ja auch Ausgangsbeschränkung und nicht Sperre.

Ich würde im zuständigen Landratsamt nachfragen, die müssen das ja wissen.

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"Übrigens fallen auch Verkäufern im lebensmitteverkauf unter die Sparte denen sowieso notfallbetreuung zusteht."

In dem Bundesland, in dem ich lebe, steht Verkäufern nicht "sowieso" Notbetreuung zu, sondern nur dann, wenn sie einen konkreten Nachweis erbracht haben.

Bei uns wurden die systemrelevanten Berufe in zwei Gruppen unterteilt. Wer z.B. im medizinischen Bereich arbeitet, bekommt grundsätzlich und ohne Nachweis der Unentbehrlichkeit einen Platz in der Notbetreuung. Für Verkäufer hingegen muss der Arbeitgeber glaubthaft machen, dass er den Betrieb ohne den/die Mitarbeiter/in nicht aufrechterhalten kann.

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Ja, das müsste erlaubt sein. Enge Familienangehörige darf man weiterhin besuchen. Würde evtl auch unter Betreuung Hilfsbedürftiger fallen 🤔

https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/corona-virus-ausgangssperre-100~amp.html

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Es hängt vom Bundesland ab.
In Bayern soll man eben auch keine Familien Besuche mehr machen. Ist ja eigentlich auch logisch. Wenn ich mich nicht mit meiner Freundin treffen soll, dann sollte ich auch meine Schwester meiden.

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Sich mit einer Freundin zum Kaffeeklatsch zu treffen ist auch etwas anderes, als eine notwendige Kinderbetreuung.

Der Kontakt zu anderen Personen ist beschränkt, aber nicht verboten.

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Nach den Richtlinien, die bei uns in Bayern jetzt gelten, würde ich sagen, es geht nicht.
So blöd es klingt, aber vor dem Problem mit der Betreuung stehen ja sauviele Menschen.
Und keine Ahnung wie man das lösen kann.

Ich wüsste auch nicht, wen man da fragen kann.
Vielleicht kann man ja irgendwo eine Sondergenehmigung bekommen.

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Ich komme aus der Nähe von Augsburg und meine Nachbarin arbeitet in einem Pflegeheim als Putzfrau. Ihre beiden Grundschüler wurden ohne Probleme in die notbetreuung aufgenommen.
Auch wenn die ausgangsbeschränkungen da sind, kommt meine Mutter auch morgen und passt auf meinen Sohn auf.