Kontaktverbot, Kinder und Geburt

Klärt mich mal auf, ich finde es nicht eindeutig

- Dürfen die Großeltern jetzt noch vorbeikommen, um auf den Enkel während der Geburt aufzupassen? Per Definition sind sie nicht Kernfamilie

- Angenommen mein Mann arbeitet und ich bin mit Neugeborenem und Kleinkind(ern) alleine zu Hause, dürfte dann eine andere Person zur Unterstützung vorbeikommen? (nicht, dass wir das vor hätten, aber es würde mich interessieren....)

Wo kann man sowas ggf. offiziell nachfragen?

Danke!

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Ich denke es gibt Ausnahmen... Soll das Kind etwa allein daheim bleiben?

Wer soll das kontrollieren ob Oma jetzt kommt? Oder gibt's bei euch ei e richtige ausgangssperre?!

Vielleicht würde ich mir aber überlegen ob evtl jemand anderes statt Oma kommen kann, z. B Tante oder gute Freundin?

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Warum alleine bleiben? Der Vater ist da.

Und nein, auch eine Freundin darf NICHT kommen.

Es wurde ganz klar und deutlich gesagt!

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Keinen Ausgangssperre.
Es kommen zur Geburt nur die Großeltern in Frage...

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Nein. Nur Personen, die mit dir im Haushalt wohne!!
Es wurde doch klar und deutlich gesagt!

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Es ist nicht eindeutig!

Ein Baby oder Kleinkind als vollständige Person zu zählen ist grenzwertig. Außerdem wäre es nach deinem Verständnis ein unfaires Verhältnis zwischen Erst- und Mehrgebärenden!

Und eine Alleinerziehende ggf. mit mehreren kleinen Kindern alleine zu lassen, hat auch Grenzen!

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Kontaktverbot gilt für die Öffentlichkeit. Natürlich sollte man sich nicht zu Hause in Gruppen treffen, aber das Kontaktverbot gilt für den öffentlichen Raum.

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Vermeidbare Kontakte sind weiterhin zu vermeiden. Die neue Regelung ist keine Erweiterung der bisher empfohlenen Kontaktreduktion.

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Hallo

Raus und zuhause nur mit denen du unter einem Dach lebst... du darfst dich mit einer einzigen Person treffen die nicht mit im Haushalt lebt. Es darf zuhause und draussen aber kein anderer dabei sein.

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Großeltern sollte man eh nicht einspannen

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Die Regelung beschränkt sich auf die Öffentlichkeit. Wer verantwortungsbewusst ist sorgt dafür natürlich auch zu Hause.

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Bevor hier gleich noch mehr irreführende Antworten kommen, hier der Link zu Merkels Rede. Dort wird eigentlich alles beantwortet (s. 4.)

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/-dieser-gemeinsinn-wird-uns-durch-die-schwere-zeit-tragen--1733288

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Huhu,
Wo man das fragen darf weiß ich nicht.
Ich sehe es generell wie die meisten hier. Die Regeln sind klar und die ein Personenausnahme verstehe ich so dass alleinerziehende, getrennt in einer Partnerschaft lebende, alleinstehende oder "Wochenendkinder" die Möglichkeit zu sozialen Kontakten haben und diese trotzdem so wenig wie möglich nutzen sollten. Sprich eigentlich dürfte / sollte im Moment keiner kommen.

Aber! : Wenn der Partner noch auf der Arbeit ist und die Geburt losgeht, dann fällt das meiner Meinung nach unter eine Notfallsituation. Meine Kleine ist jetzt 2 und wenn die Geburt losgeht wie es beim ersten Mal der Fall war, dann steht hier tatsächlich Kindeswohl vor dieser Regelung. Ich wäre beim letzten Mal nicht in der Lage gewesen meiner Kleinen zu helfen die Situation zu verstehen bzw überhaupt angemessen zu reagieren. Natürlich holst du dir da Hilfe bis dein Partner auf das Kind aufpassen kann. Zur Geburt darf er ja Stand jetzt (leider) nicht mit, also ist es eine überschaubare Zeit. Ja ich weiß, dass da trotzdem eine Infektion stattfinden kann, aber der gesunde Menschenverstand sagt meiner Meinung nach, dass Notfallsituationen eben anders gehandhabt werden müssen.

Liebe Grüße!

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Danke dir.

Bzgl. der Geburt würde es mir schon darum gehen, dass der Vater bei der Geburt dabei sein kann, sprich das ältere Kind währenddessen fremdbetreut wird. Bisher ist das bei uns noch möglich gewesen. Mal sehen was das Update morgen bringt.

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Du mußt bei den heute Abend von der Landesregierungen beschlossenen Rechtsverordnung zwischen öffentlichen und privatem Raum differenzieren:

Privater Raum: "Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haus-standes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren."

Es besteht eine Kontaktreduzierung, aber keine Kontaktsperre. Dies bedeutet, die Großeltern oder eine Freundin können auf das Kind/Kinder aufpassen. Es wird nur empfohlen, den Kontakt mit den Großeltern zu vermeiden. Rechtlich verbindlich ist dies nicht.

Öffentlicher Raum: die Freundin darf auch mit dem Kind draußen spazieren gehen.

Rechtsverordnung: "Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes ge-stattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern ein-zuhalten."

Beide Großeltern dürfen auch mit dem Kind spazieren gehen.
Das Verbot des Abs. 2 Satz 1 gilt nicht für
die Begleitung und Betreuungminderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen.

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Danke dir für deine sachliche und nicht - wertende Antwort!

Damit lässt es sich besser verstehen!

Wir haben schon seit über 10 Tagen keinen Kontakt zu anderen. Nur mein Mann geht noch einkaufen wenn nötig und zur Arbeit...
Eine Geburt ist halt absolute Ausnahmesituation, zumal die 1. schon sehr schlimm wsr. Und diese nun noch schrecklicher zu werden scheint!

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Um anderen zu helfen (in Situationen die es erfordern) darf man natürlich raus. Diese Situation gehört dazu. Also ja! Deine Kids müssen ja versorgt werden. Aber um die alterenzu schützen, vll findest du jmd anderen als die Großeltern?