Frage zum Kontaktverbot

Heyho

Ich bin Krankenschwester und muss meinen Sohn bei meiner Mutter unterbringen zur Betreuung (auch ohne Corona - er geht NICHT in die Kita).
Bei meiner Mama leben ja aber noch meine Schwestern und mein Papa, also insgesamt 4 Personen.
Ich sehe diese Personen ja aber jeden Tag und kann das auch nicht minimieren, da ich sonst nicht arbeiten kann. Mein Mann arbeitet auch noch und kann die Betreuung leider nicht übernehmen.
Nach draußen etc gehen wir ja zwar nicht zusammen oder so, aber ist das quasi denn auch schon "verboten", dass ich Mini täglich dorthin bringe und ich somit "viele" Personen sehe (Familie!)?
Aber ohne würde ich nicht arbeiten gehen können und das KH braucht gerade jede MA... Nicht dass mir das noch angekreidet wird.

Lg an alle

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Hier nochmal der Text dazu...du darfst das natürlich so machen! Man muss nur aölea genau lesen und verstehen 😂 ...was bei vielen einfach nicht der Fall ist.


1. Es gibt kein Kontaktverbot, sondern nur eine Beschränkung.
2. Man muss zwischem privaten und öffentlichen Raum differenzieren.
3. Lies dir ruhig mal die gültige RVO durch.

Die gültige Rechtsverordnung für die Länder lautet (Ausnahme Bayern..):

(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haus-standes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes ge-stattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern ein-zuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2 zu gefährden, wie etwa gemeinsamesFeiern,Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

(3) Das Verbot des Abs. 2 Satz 1 gilt nicht für
1.Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen,sowie Sitzun-gen und Gerichtsverhandlungen,
2.die Begleitung und Betreuungminderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen,

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Hallo.
Ich hoffe, du bekommst nette Antworten. Ich habe eine ähnliche Frage zu Treffen im Privaten gestern gestellt und habe viele unschöne Antworten erhalten. Wahrscheinlich deshalb, weil ich die Frage sehr allgemein gestellt habe (ohne Begründung) und nur die rechtliche Situation wissen wollte.
Zu deiner Situation: Ob nun private Treffen rechtlich verboten sind, ist für deine Situation wohl tatsächlich irrelevant. Zur Betreuung der Kinder ist ein Kontakt ja zugelassen m. E. Und wenn dies bedeutet, dass du zu mehreren Personen Kontakt hast, ist das sicherlich okay. Klar sollte man dies möglichst gering halten, aber das ist ja eh klar. Du machst so einen wichtigen Job, seid vorsichtig, lass dir kein schlechtes Gewissen machen und bleibt gesund. Liebe Grüße

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Hallo, das dürfte kein Problem sein, da es sich um deine Familie und nicht um außenstehende Personen handelt. Zudem ist dir keine andere Betreuung möglich.
Ich würde einfach versuchen, den Kontakt so gering wie möglich zu halten. Also Kind zur Tür bringen und dort wieder holen 😊

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Ja, das kannst und darfst Du natürlich.