Darf ich Lebensgefährten nicht mehr sehen?

Hallo ihr lieben,

Ich wohne aktuell noch in einem Mehrfamilienhaus. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, wir haben aber aufgrund von meinem Wechselmodell noch zwei getrennte Haushalte. So kann er nicht jeden Tag da sein, wenn ich meine Kinder habe, sondern ist oft noch in seinem eigenen Haus.
Wir haben aber im Ort ein Haus gekauft und ziehen in den nächsten Monaten zusammen.

Jedenfalls war er jetzt Abend wieder da und auf einmal klingelt mein Nachbar unten an der Tür und sagt, das hier niemand in den Eingang darf wegen corona. Wenn er nicht verschwindet, ruft er die Polizei oder das Gesundheitsamt. Den Hinweis, das es mein Lebensgefährte ist, hat er nicht gehört.

Aber Partner dürfen sich doch besuchen? Wir begrenzen es schon, aber ganz und gar verzichten ... ? Das wäre schon ein recht großer Eingriff. Was sagt ihr?

Aber es kam auch keine Polizei!

Katha

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Da müsstest du die jeweilige Anordnung deines Landes oder Stadt lesen.
Soweit ich aber weiß, ist es nirgendwo verboten seinen Lebensgefährten zu besuchen, sofern du dafür keine Landesgrenzen übertreten musst 🤷🏽‍♀️🙂

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Also ich wohne in sachsen. Da ist es ja etwas strenger, aber wenn man hier noch zu zweit spazieren gehen darf,.warum sollte ich dann nicht mit ihm in meiner wohnung sein, das ist ja noch ungefährlicher!

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Ach ich denk dein Nachbar möchte gern regeln und sieht mit Sicherheit auch Kopf schüttelnd allen Spaziergängern zu.

Bin mir sicher, dass man das überall darf.

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https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf

(1)Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.

(2)Triftige Gründe sind:

1.Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

2.Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin-und Rückweg zur jewei-ligen Arbeitsstätte),

3.Hin-und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allgemeinverfügung des Staats-ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bezüglich Kinderta-gesstätten und Schulen vom 23. März 2020, bzw. beruflich veranlassten Kinderersatz-betreuung sowie zu Tagespflegeinrichtungen entsprechend der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020,

4.Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol-und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit),

5.Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief-und Versandhan-del,

6.Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs-oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,

7.Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versor-gungsleistungen, (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen und unaufschiebbar notwendige fachliche Beratungen sowie Blut-und Plasmaspenden), sowie der Besuch Angehöriger der Heil-und Gesundheitsfachberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist (z. B. Psycho-und Physiotherapeuten auch in Alten-und Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,

8.Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Einzelhandel für Le-bensmittel, der selbstproduzierenden und vermarktenden Baumschulen und Garten-baubetriebe, der Hofläden, der Getränkemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Dro-gerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkassen sowie Geld-automaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, des Zeitungsverkaufs sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen) und den Großhandel,

9.Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebens-mittel, selbsterzeugte Gartenbau-und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Be-sucher an den Ständen von 2 Metern gewährleistet ist,

10.die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvoll-ziehern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfernund Bestattern, dazu gehört auch die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen und die Wahr-nehmung von Terminen kommunaler Räte sowie von deren Ausschüssen und Orga-nen,

11.Besuch bei Ehe-und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge-und Umgangsrechts im jeweili-gen privaten Bereich,

12.Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

13.Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die An-zahl 15 Personen nicht überschreiten darf,

14.Sport und Bewegung im Freien vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens oder Grundstücks, allerdingsausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder im Ausnahmefall mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person,

15.unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

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Lebensgefährten dürfen sich in allen Bundesländern besuchen - und dem " netten" Herrn mit seiner Aufsichtsmentalität würde ich klar sagen, dass er sich gerne blamieren und die Polizei holen darf. Du stehst ichtbunter Quarantäne - geschweige denn das ganze Haus.
In unserem Mehrfamilienhaus kommt auch öfter mal irgendwer zu irgendjemand, keine Gruppen, meist Familienangehörige, die was vorbeibringen o.ä.
Allerdings gibts hier auch niemand als Blockwart #augen
LG Moni

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.....Du stehst nicht unter Quarantäne....." sollte es natürlich heißen, elende Schnelltipperei#rofl

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Mein Freund hat auch gesagt, wenn er das wieder machen sollte, wird er ihm selbst sagen, das er doch die Polizei rufen soll. Doch wenn er denen den Grund am Telefon nennt, kommen die sowieso nicht

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Solange es sich um Deinen Lebensgefährten handet, ist das doch o.k.
Alles andere muss ja nicht sein. Da habe ich gestern abend einen Hals bekommen, als bei unsern Nachbarn vier vollbesetzte Autos mit einem Kennzeichen, welches so 150 km von usn entfernt vergeben wird, vorfuhren und sich alle mit einem Hallo und Küsschen links und rechts begrüßten (wären die draußen beim Begrüßen nicht so laut gewesen, hätte ich das wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, aber ich war neugierig, was denn da los ist #hicks). So was muss ja nicht sein, auch wenn es bei uns in NRW noch erlaubt ist, Besuch in privaten Räumen zu bekommen.
Aber wie gesagt, Lebensgefährte ist ja nun schon wieder was anderes.
LG
Elsa01

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Also wenn ich meinen freund nur dann sehen dürfte, wenn wir eine gemeinsame Wohnung haben oder "eingetragen" sind, was heißt dann das?
Darf ich nun oder nicht? Dann müsste meine Mutter jetzt auch bei ihren Lebensgefährten ausziehen. Sie haben auch unterschiedliche meldeadressen!

Zudem gilt grundsätzlich beim Kontaktverbot: Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands sind zwar in Ordnung, sollten aber auf ein Minimum reduziert werden. Damit dürfen sich Eltern und Kinder, die getrennt voneinander leben, gegenseitig besuchen. Gleiches gilt für Paare, die nicht zusammenleben.

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Nichts anderes habe ich geschrieben 🤔.
In NRW darfst Du Dich in Deinen eigenen Räumen treffen, mit wem Du willst. Ob das immer Sinn macht ( wie in meinem Beispiel) ist was anderes.

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Also falls du aus einer der beiden sächsischen Grossstädte kommst, ein Bekannter von mir ist Polizist. Der hat momentan extrem viel zu tun mit erheblich größeren Versammlungen usw. Die würden sich kaputt lachen bei solchem Firlefanz, den dein Nachbar veranstaltet. Da er dein Lebenspartner ist, ist es davon abgesehen auch absolut legal, dass du und dein Partner euch trefft!

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Ja super, also da kann ich mir ja sicher sein, und ich muss auch keine Angst mehr haben.

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Also ich komme nicht aus einer sächsischen Großstadt, aber aus einem.dorf in sachsen und dort ist es sicherlich von den Regeln her nicht anders. 😉

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Sollte der gute Nachbar nochmals mit der Polizei drohen, würde ich direkt mein Handy hervorkramen und sagen: "Gute Idee, klären wir das doch gleich mal."
Dann die Polizei wählen und denen die Situation schildern. Die werden dir am Telefon schon sagen, wie es sich verhält.
Und schön den Lautsprecher anstellen, damit der Nachbar auch mitbekommt, was die Polizei zu sagen hat.
Ich glaube, die Polizei hat zur Zeit besseres zu tun, als sich um so einen Popelkram zu kümmern. Deinem Nachbarn fällt wohl gehörig die Decke auf den Kopf, dass er andere bespitzeln muss.
Und sollte die Polizei am Telefon doch sagen, es sei nicht erlaubt (was ich nicht glaube), weißt du Bescheid.

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Dein Nachbar hat den Knall wohl nicht gehört! Ich finde es so schlimm, manche Leute benehmen sich so, dass es echt ist wie DDR. Hauptsache aufpassen und denunzieren. Das macht mir gerade ziemlich Angst, so eine Moral den anderen zu überwachen.

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Thumbnail

Auf dieser Grafik (gepostet von der Polizei) ist da ersichtlich, dass zumindest in Bayern jeder seinen Partner besuchen darf.
Auch Jungendliche, auch frische Beziehungen.