Homeoffice Bayern Notbetreuung

Hallo! Ihr kennt euch hier immer so gut aus. Darf mein Kind in die Notbetreuung wenn ich als allein erziehende Lehrerin homeoffice mache?
Ich lebe in Bayern.
Danke euch

1

Unsere Nachbarin hat ihr Kind ab Montag endlich in der Notbetreuung, ihr Mann und sie sind beide seid knapp 6 Wochen im Homeoffice. Es hängt aber wohl von den einzelnen Einrichtungen ab, wieviel freie Plätze sie haben.

LG
Aus München
Visilo

2

Na klar!

3

Ja, du hast einen Anspruch! Ruf in deiner Kita an, ich drück dir die Daumen!

4

Ich kann verstehen das du dein Kind in Betreuung geben möchtest damit du deine Arbeit geschafft bekommst...

aber diese Geschichte also dieses Handeln finde ich komisch... es hat jetzt nichts mit dir zu tun...oder jemand anders.

Ich finde die Sache generell widersprüchlich. Man Arbeitet aus Schutz zuhause.. Aber anders herum gibt man sein Kind (in die Notbetreuung) und holt sich es ggf da..

5

Und was wäre dein Vorschlag, was die TE machen soll? Sie wird die Betreuung bestimmt nicht in Anspruch nehmen, obwohl es anders auch gehen würde...

6

Wo steht denn, dass sie "aus Schutz" zu Hause arbeitet?

Als Lehrerin wird sie wohl eher aufgrund der zur Zeit geschlossenen Schulen im Homeoffice sein. In meinem Umfeld sind alle Lehrer mit betreuungsbedürftigen Kindern von der Notbetreuung freigestellt, und zwar unabhängig davon, ob noch ein weiteres Elternteil ggt die Betreuung übernehmen könnte.

weitere Kommentare laden
9

Ich arbeite auswärts und habe es jetzt beantragt, ruf mal bei deiner Gemeinde an die können dir sicher helfen dabei.

11
Thumbnail

Lehrer nur bei Präsenzunterricht aktuell. Erschien gestern auf der Seite vom bayerischen Familienministerium.

12

Sorry, du bist alleinerziehend. Hast Anspruch. Hab es überlesen. Vg

13

Ja, als alleinerziehende darf dein Kind jetzt grundsätzlich hin bei uns in Bayern. Die Schule/Kita darf es nicht verweigern. Die Frage ist eher, ob es sein muss?

21

Falsch! Meine Frage war, ob es erlaubt ist.

14

Hallo,
hier in Hamburg hättest du als Alleinerziehende ab jetzt Anspruch auf Notbetreuung.
Alles Gute

15

Hallo,

Ja, seit Montag haben Alleinerziehende Anspruch auf Notbetreuung, egal welchen Beruf sie haben und von wo sie arbeiten.

Alles Gute
Sunny