Freistellung wegen Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz

hallo,

es ist nun ja möglich, für die betreuung der kinder sich bis zu 6 wochen in diesem jahr von der arbeit freistellen zu lassen. hierfür bekommt man 67% vom nettogehalt, welches der arbeitgeber vorstrecken muss und vom staat zurückfordern kann.
weiß jemand, wo es dazu weitere informationen gibt? ich habe fragen zu der praktischen umsetzung, wie diese 6 wochen genommen werden können. geht es auch tageweise/wochenweise? müssen die 6 wochen am stück genommen werden.
falls hier jemand etwas weiß, wäre ich für weitere infos dankbar.

grüße
eddi

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Seit wann soll dies möglich sein?

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Das hört sich eher nach Kurzarbeitergeld an... wenn du nicht in den Betrieb kannst

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hier der link
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung

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danke... hatte ich heute das erste mal gelesen :)

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Unsere Nachbarin hat das beantragt, das geht wenn mindestens 1 Kind unter 12 ist, bei ihr hat es der Arbeitgeber angeboten weil es bis jetzt mit dem Homeoffice und 3 Kindern nicht geklappt hat. Sie hätte die 6 Wochen am Stück nehmen müssen, sie hatte aber jetzt Glück, durch die Lockerung hat sie einen Platzt in der Notbetreuung gefunden und die Mittlere hat wohl jetzt auch bald wieder Schule.

LG
Visilo

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Möglich ist das seit Ende März. Ich hoffe, dass nächste Woche beschlossen wird, die Fortzahlung zu erweitern, denn die sechs Wochen reichen bei weitem nicht aus.

Nein, die Zeit muss nicht zusammenhängend genommen werden, man kann also zeitgleich arbeiten, man darf aber nicht zeitgleich in Kurzarbeit sein. Der Arbeitgeber muss außerdem bescheinigen, dass kein Home Office möglich ist und dass ein Einkommensverlust entsteht.
Der Arbeitgeber muss diese Leistung beantragen, der Kostenträger ist in jedem Bundesland ein anderer - am besten "Lohnfortzahlung wegen Kinderbetreuung Corona+[Bundesland]" bei Google eingeben, dann gibt es entsprechende Formulare zum Download.

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Hallo.

Glaube habe gelesen, dass du die Tage nehmen kannst, so wie du sie benötigst. Also auch tageweise/wochenweise und nicht 6 Wochen am Stück.

Habe das (glaub ich#zitter) auf der Homepage des dgb gelesen. Guck mal dort nach#winke

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Ich habe auch gestern mit meinem Chef gesprochen,da ich meine Tochter (8) nicht mehr mit zur Arbeit nehmen darf.

Leider ist es hier bei uns echt schwer an irgendwelche Anträge und Informationen zu kommen.

Notbetreuung passt nicht mit Arbeitszeiten überein.

Es ist eine Katastrophe.

Dabei sollte es angeblich einfacher sein. Aber selbst Behörden haben nicht wirklich Ahnung.