Was darf man gerade???

Guten Morgen,
Ich Blicke überhaupt nicht mehr durch. Wisst ihr was man darf in Niedersachsen?? Dürfen 2 Freundinnen zu mir zum Frühstück kommen? Ich finde einfach nix Aussagekräftiges im Netz.
Danke

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Bei dem Durcheinander blickt keiner durch. Ich würde es machen.

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Hallo,

ganz ehrlich, einfach machen. Zumindest würde ich so handeln. Du schmeißt ja keine große Party mit vielen Gästen.

LG Nenea

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Ich verstehe es so das es zwar nicht erwünscht ist, verboten ist es aber auch nicht. Letztens hieß es in einem TV Beitrag das der private Raum ( noch) nicht überwacht wird.

Ich persönlich würde es machen, man muss ja nicht Dauerkuscheln und kann immer wieder lüften.

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Bitte - wie will man den privaten Raum flächendeckend überwachen und auf welcher Gesetzesgrundlage? Bei Verdacht auf eine Großparty, ja - nachvollziehbar. Aber ansonsten ist doch weder bei der Polizei noch beim Ordnungsamt das Personal vorhanden, um Wohnungen einfach so zu kontrollieren - und nur aufgrund nachbarlicher Denunzierung käme bei uns niemand.
Und noch ist es so, dass ich meine Tür ganz sicher nur öffne, wenn ich vorher rausgeschaut habe.....
LG Moni

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Am Wochenende hat man ja darum gebeten das man "Fehlverhalten" im Bezug auf die täglich wechselnden Regeln gerne dem Ordnungsamt melden soll, das hab ich zuerst in den Nachrichten gehört und später in der Süddeutschen gelesen.

Was ich davon halte schreib ich jetzt lieber nicht, ich finde sowas traurig, OK wenn jemand eine grosse Party feiert ,verstehe ich es noch aber ich fürchte da werden auch viele wesentlich harmlosere Sachen angezeigt, da finden einige Menschen wieder einen Sinn in ihrem tristen Leben 😬.

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Ich habe es bei diesem Verordnungschaos schon aufgegeben, durchzublicken. Logisch ist ja auch schon längst nichts mehr. Ich mache das, was ich vor mir vertreten kann, immerhin will ich ja auch gesund bleiben.
Nicht soviel fragen, machen. Lass Dir das Leben nicht total versauen, niemand weiß, wie lange dieser Affenzirkus noch geht.
Es ziehen keine Polizeikommandos durch die Straßen und dringen zur Kontrolle in die Wohnungen ein wie in China.
Viel Spaß.
LG Moni

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1. Es gibt kein Verordnungschaos in Niedersachsen. Was zulässig, steht aktuell auf der Seite der Landesregierung. Ob andere Bundesländer andere Vorschriften haben, ist irrelevant.

2. Die aktuellste Verordnung ist vom 9.10.2020.

3. Dort ist in §6 Absatz 1 klar geregelt:

(1) Private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen
eigenen geschlossen Räumlichkeiten stattfinden, sind mit jeweils nicht mehr als 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 eingehalten wird.

Ausnahme: §6 Absatz 4 der VO:


(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 sind für private Zusammenkünfte und Feiern
im Sinne der Absätze 1 und 2 unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 1 und 2
Nr. 1 nicht mehr als jeweils zehn Personen zulässig, wenn in Bezug auf das Gebiet des
Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem oder in der die Zusammenkunft oder Feier
stattfindet, die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je
100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen besteht.

Daran sollte sich jeder halten und nicht nach Gutdünken machen, was er will.

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Bitte informiert euch zu diesen Themen auf der Seite der Bundesregierung und des RKI.

Ich schließe diesen Thread.

Viele Grüße,
Cleo vom URBIA-Team

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