Patchwork in Corona-Zeiten - gibt es spezielle Regelungen?

Hallo Ihr Lieben,

ich such mir seit gestern schon einen Wolf, finde aber im Netz nirgends was Aussagekräftiges. Folgende Konstellation: Mein Lebensgefährte wohnt in einer anderen Stadt berufsbedingt, verbringt aber alle freien Tage bei mir und meinen Kindern. Seine Tochter lebt bei ihrer Mutter und ist jedes 2. Wochenende mit ihm bei uns. Die Herbstferien in Bayern sind nächst Woche, wir haben Urlaub und geplant ist, dass die beiden bei uns sind, die Kinder freuen sich alle darauf. Nun haben wir aber die Kontaktbeschränkung - 5 Personen (ich habe 3 Kinder) oder 2 Haushalte. Das wären aber 6 Personen aus 3 Haushalten. Das kann doch nicht wahr sein, dass uns schon der 2. Urlaub nach Ostern so zerschossen wird und er oder seine Tochter nicht herkommen können....

Weiß irgendjemand verlässliche Quellen, dass es für solche Familienkonstellationen spezielle Anpassungen gibt?

Ich danke Euch vorab
alleinmit3kids

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Der Umgang soll weiterhin stattfinden, das war auch schon im Frühjahr beim Lockdown so.

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Klar könnt ihr euch sehen. Ihr seid ja eine Familie. Gibt ja auch Familien mit mehr als 5 Kindern. Die dürfen ja auch zusammen raus.

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Danke für Eure Antworten. Aber wir sind doch 3 Hausstände?? Wo steht, dass wir trotzdem zusammen sein dürfen?

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Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren für Patchwork-Familien und/oder Trennungskinder, die bei beiden Eltern Zeit verbringen?
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, das Kindeswohl zu schützen und zu wahren. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört auch in Krisenzeiten zum Wohl des Kindes. In Trennungsfamilien behält grundsätzlich die bisherige Vereinbarung oder gerichtliche Festlegung weiterhin ihre Gültigkeit. In der derzeitigen Ausnahmesituation kann es aber Umstände geben, die eine kurzfristige Änderung der bisherigen Praxis erforderlich machen. Dies kann beispielsweise für Gegenden gelten, die in besonderem Maße von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Selbstverständlich bleibt auch in Zeiten von Corona eine emotionale Bindung zu beiden Elternteilen für Kinder wichtig. Näheres dazu regeln die Behörden vor Ort.

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung und zu Hilfsangeboten in Krisensituationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


So steht es auf der Seite der Bundesregierung.

Ich persönlich würde den Kontakt zu den engsten Angehörigen wie immer bei behalten.

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Darf ich meinen Partner beziehungsweise meine Partnerin in einer Fernbeziehung noch besuchen?
Wenn es sich um den festen Lebenspartner handelt, stellt dies kein Problem dar. Die Fahrt zum Partner oder zur Partnerin an einem anderen Ort in Deutschland ist möglich. Auch in der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt mit einer nicht im selben Haushalt lebenden Person erlaubt. Das sehen die am 22. März im Bundeskanzleramt vorgestellten Leitlinien von Bund und Ländern vor. Im Zweifelsfall empfiehlt sich noch ein Blick in die Regelungen der für Detail-Fragen zu Kontaktverboten zuständigen Bundesländer.

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http://www.vamv-muenchen.de/node/1032

Ist zwar nicht aktuell ich denke aber da hat sich nichts geändert.

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Aber das ist ja genau der Punkt. Seine Tochter lebt weder in seinem noch meinem Haushalt.

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Sie ist aber mit ihm verwandt.

Wie sieht denn die Regelung bei Euch genau aus?

In Niedersachsen ist es z. B. so:

Max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten.

Bei Verwandten/Familien:

Max 10. Personen und Anzahl der Haushalte egal.

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Warum wollen alle irgendwelche (meist absurde) Regelungen?

Warum nicht mal selber sein Leben so gestalten, wie man mag?

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"Warum nicht mal selber sein Leben so gestalten, wie man mag?"

Da viele Menschen nicht fähig sind, (Eigen)Verantwortung zu übernehmen, funktioniert das Setzen auf Freiwilligkeit und Gestaltungsfreiheit in Zeiten einer Pandemie ja offensichtlich nicht ...

... und Deine laissez-faire Aussage bestätigt ja nur, dass viele Menschen nach Regeln und Verbote geradezu zu schreien ... weil sie ohne Rücksicht auf Verluste sich selbst die Nächsten sind.

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Wenn Du ganz sichergehen willst, schick ein Mail an euer Ordnungsamt oder ruf dort an, wenn Du auf der Seite Deiner Landesregierung nicht ausreichend informiert wirst.
Schön langsam blickt, glaube ich, wirklich kein Mensch mehr durch, was man wann und in welcher Familienzusammenstellung noch darf.
Vor allen Dingen auch.....wie lange die Regelungen nun gelten #zitter
LG Moni

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"Schön langsam blickt, glaube ich, wirklich kein Mensch mehr durch, was man wann und in welcher Familienzusammenstellung noch darf.
Vor allen Dingen auch.....wie lange die Regelungen nun gelten"

Ich bitte Dich ... bei jedem Sch**ß wird Onkel Google bemüht ... aber bei so existenziellen Themen geht einem das Google-Talent dann plötzlich ab und es wird einem unmöglich, die simpelsten Infos rauszubekommen?!

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Das kann man so nicht sagen, da es auf den Internetseiten der div. Landesregierungen, die ja maßgeblich sind, durchaus nicht alle Fragen beantwortet werden. Das betrifft etliche Bereiche, wie z.B. auch das Vereinswesen.
Selbst unser Ordnungsamt war sich schon unsicher. Onkel Google weiß eben nicht alles.
LG

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