Infektionsschutzgesetz - Entschädigung für Eltern

Hallo,

Hier gibt es doch einige, die sich mit Gesetzen auskennen.
Es betrifft zwar nicht mich, aber einen Arbeitskollegen.
Es ist so, dass seine Frau morgen aus der Mutter-Kind-Kur heim kommt und Donnerstag wieder arbeiten geht.
Der Kindergarten ist aufgrund eines Coronafalls geschlossen. Da die Kinder aber nicht dort waren, sind sie auch nicht in Quarantäne.

So, jetzt das Betreuungsproblem. Mein Arbeitskollege hat gestern gleich nach gefragt wegen dieser Entschädigung und den 67%. Wir arbeiten in einem größeren Krankenhaus mit mehreren Standorten.

Antwort von denen war, er soll erst Überstunden und Urlaub abbauen. Letzteres hätte er über Weihnachten sowieso.

Ist das rechtens? Erst wird überall groß versprochen, man kann seine Kinder zuhause betreuen und jetzt so eine Antwort.

Klar, damit hätte er dann 100% Lohn...aber er hat sie sich für wann anders geplant.

Danke für Antworten.

1

Ich bin kein Experte, aber kenne es auch so, dass erst Überstunden und Urlaub „verbraucht“ werden müssen, bevor man Anspruch hat 🤷‍♀️

2

Hi. Ja es ist so vorgesehen. Der AG muss bei der Beantragung bestätigen, dass keine andere Möglichkeit bestand. Überstunden müssen daher genommen werden und auch Urlaubstage.

3

Was??? Im Ernst??? Also wenn die Kitas im Januar geschlossen bleiben (in Sachsen ist geschlossen bis vorerst 10.1.), dann muss ich zuerst meine 30 Tage Urlaub von 2021 aufbrauchen, bevor ich diese Leistung bekommen könnte?

4

Ich kann nur für Bayern sprechen znd wie es in diesem Jahr war. Habe die Leistung selbst beantragt und mich daher auch intensiv dsmit beschäftigt. Ob diese Regelung von dem von dir genannten Fall so gültig ist....?
Wäre ja wirklich schwierig für Eltern.
Vielleicht gibt es dazu boch eine Neuregelung? Hatte mal gehört, dass es bezahlten Sonderurlaub geben soll. Dies wird wohl aber erst noch entschieden..

weitere Kommentare laden
5

Hier muss erst Urlaub, Gleitzeit und Überstunden abgebaut werden, finde ich auch richtig so.

22

Und wenn es so wird wie im Frühjahr und bis Ende Februar dicht ist, findest du es in Ordnung, wenn dann beide Elternteile ihren Jahresurlaub ohne jegliche Erholung fast komplett aufbrauchen dürfen, bevor es eine Entschädigung nach IfSG gibt?
Ich fände es definitiv nicht in Ordnung!

25

Ich finde das in Ordnung, erst alles aufbrauchen und dann gibt es ja Hilfe 🤷.

weitere Kommentare laden
11

Die Situation ist echt doof.
Wir sind zum Glück auf keine extreme Betreuung angewiesen, sonst wäre das auch lustig.
Habt ihr keine Möglichkeiten euch vielleicht mit anderen Eltern abzuwechseln, sodass pro Kopf vielleicht nur jeweils einer eine Woche Urlaub nehmen muss. Bei z.b bei 5 Kinder wären es ja 10 Elternteile... davon kann dann abwechselnd jeder ein paar Tage Urlaub nehmen..?
So würde man den Monat halbwegs überstehen und es wäre für alle nicht so viel Urlaub der „draufgehen“ würde!
Anfang des Jahres war es doch auch so, dass man andere Kinder betreuen durfte. Dazu gab es doch auch eine Reglung, weil es anders überhaupt nicht möglich war.
Ich würde auch nicht auf Entschädigungen hoffen... und das alle Arbeitgeber das mittragen... darauf würde ich auch nicht wetten... allerdings können auch nicht alle gleichzeitig Urlaub nehmen🙈 wobei ja viele während den Schließungen auch zuhause sind. Kommt halt wirklich darauf an, in welcher beruflichen Konstellation man lebt.
Habt ihr guten Kontakt zu anderen Eltern, dass sowas eine Option wäre?

Gruß Jule

12

Wobei... gibt es diesmal keine Notgruppen?? Eltern die systemrelevant weiterarbeiten, müssten doch auch Anspruch auf Notbetreuung haben?

16

Ganz genau. Deshalb verstehe ich überhaupt nicht wo das Problem liegt.

weitere Kommentare laden
34

Vielen Dank für zahlreiche Antworten.

Mein AK hat sich heute für die komplette Woche krank gemeldet und somit Zeit für die Kinderbetreuung. In meinen Augen richtig gemacht - die Politik will es ja so! Möchte ihm ja nichts unterstellen... :-)

Ab nächster Woche hat er Urlaub und das Problem ist gelöst.