zusätzliche Betreuungstage PKV

Hallo,
ich finde keine eindeutige Information darüber und frage deshalb hier mal nach.
Mein Mann ist Beamter und somit sind er und unsere Kinder privat krankenversichert. Ich bin gesetzlich versichert.
Wie verhält sich das jetzt mit den zusätzlichen Betreuungstagen. Ich finde nur widersprüchliche Infos und auch die Kolleg*innen meines Mannes wissen es einfach nicht.
Ich habe keinen Anspruch darauf, da die Kinder nicht über mich gesetzlich versichert sind?
Mein Mann kann 10 Tage bezahlten Sonderurlaub nehmen?
Vielleicht weiß ja jemand Bescheid,
vielen Dank und viele Grüße

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Hallo,

Wir sind in der gleichen Situation. Mir wurde durch meinen AG gesagt, dass ich weiterhin nur die 4 Kind-Krank-Tage habe.

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Ich weiß es leider nicht. Habe aber jetzt durch mein Mann die Erfahrung gemacht, dass die zuständige Personalstelle gut Auskunft geben konnte bei ihn (auch Beamter). Ich würde anrufen und fragen.

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Hallo,

Uns wurde in MV mitgeteilt, dass für für Kinder, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ein Anspruch auf 10 Tage unbezahlte (!) Freistellung besteht.

Viele Grüße
Soley

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Nein, gibt es nicht.
Evtl hat er pro Kind 4 krank Tage.

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In eurem Fall besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, es sei denn, er ist Bundesbeamter. Für Landesbeamte gibt es auch entsprechende Sonderregeln.

Sollte dort keine Regelung bestehen, könnte §56 eingreifen:
Für privat Krankenversicherte besteht – wie für alle betreuungspflichtigen Eltern – die Möglichkeit einer Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 Infektionsschutzgesetz: Für Eltern, die wegen der pandemiebedingten behördlichen Schließung von Kitas und Schulen ihr Kind selbst betreuen müssen und deswegen nicht arbeiten können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen seit Ende März 2020 eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat (§ 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz). Damit wird erwerbstätigen Eltern - sowohl von Kita- als auch von Schulkindern bis 12 Jahren oder älteren Kindern mit Behinderung und Hilfebedürftigkeit - ein Sicherheitsnetz gegeben. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens (max. 2.016 Euro/Monat) und gilt für insgesamt zehn Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen - dieser Zeitraum kann tageweise aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.

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Das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In BW hat man seit ein paar Jahren als Beamter 10 reguläre Kind-krank Tage, ich als alleinerziehende sogar 20 pro Kind. Ich habe mich bzgl der zusätzlichen Kind-krank Tage noch gar nicht informiert, würde bei Interesse aber nicht die Kollegen fragen, sondern die Personalstelle.

Meines Wissens nach ist es so, dass der gesetzlich versicherte Ehepartner von Beamten keinen Anspruch auf Kind-krank Tage hat, das würde ich auch bei der Personalstelle oder deiner GKV erfragen.

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Es kommt wohl auf den Dienstherrn an. Bei uns (Bund) wurden die Regelungen der gesetzlich Versicherten auf die Beamten übertragen - bei voller Lohnfortzahlung. Es gab hierzu etliche Rundmails in der letzten Zeit...

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Genau, du hast keinen Anspruch darauf. Hast du bei den „normalen „ ja auch nicht.

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Das war mit ein Grund, warum mein Sohne weiterhin in der GKV über den Vater ist.

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Bei der gkv hat man es.

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Huhu,da kann ich weiterhelfen. Und zwar ist es für privatversicherte Kinder möglich, dass die betreuungstage über das infektionsschutzgesetz abgerechnet werden. Ähnlich der Abrechnung von quarantänezeiten. Aber am besten mal schauen wie es in deinem Bundesland ist.